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öffentlich


Städtebauliche Studie Altort/Ortskern Obermichelbach



Sachvortrag:

Herr Jäger erläutert, dass die Planung dem Gemeinderat bereits vorgestellt wurde und dass es Ende Januar noch eine Bürgerbeteiligung zu diesem Thema gab. Die Ergebnisse wurden in die Studie eingearbeitet. Es wurde eine Bestandsaufnahme gemacht und ein fachlicher Blick auf die städtebauliche Situation geworfen. Der Gemeinde kann auf dieser Basis weitere Überlegungen anstellen und Ziele festlegen.

Herr Meyer von der Planungsgruppe Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR stellt nun die Planung mit einer Präsentation seiner Studie "Altort/Ortskern Obermichelbach" vor.

Abschlussbericht im Überblick
  • Anlass städtebauliche Studie / Untersuchungsgebiet / Vorgehen
  • Ergebnisse der Bestandsanalyse
  • Lösungsansätze für das Ortszentrum des Altortes
  • Lösungsansätze Burgstallstraße 3 / Veitsbronner Str. 2a
  • Empfehlung für das weitere Vorgehen

Anlass / Ausgangssituation
Beauftragung auf der Basis folgender Erkenntnis:
  • Umstrukturierungstendenzen im Ortskern des Altorts in Form von Umnutzungen und Grundstücksverkäufen
  • Substanz- und Nutzungsdefizite u.a. bei Burgstallstraße 3 in Verbindung mit der Veitsbronner Str. 2a

Städtebauliche Studie / Rahmenplanung
  • Informelles Planungsinstrument
  • Bestandsbeurteilung
  • Einbinden der betroffenen Akteure / Bürger*innen
  • Potentiale / Perspektiven für die zukünftige Entwicklung




















Untersuchungsgebiet mit Erweiterungen


Vorgehen
  • Vorgespräch / Begehung des öffentlichen Raums
  • Betrachtung und Bewertung von gut 20 Flurstücken "von außen" (angelehnt an den Standard von vorbereitenden Untersuchungen nach BauGB)
  • Eigentümergespräche bzw. -Telefonate (12 Eigentümer) sowie Begehung Burgstallstr. 3
  • Zwischenbericht im Gemeinderat am 11.11.2019
  • Abstimmung zwischen Gemeinde Obermichelbach, Amt für ländliche Entwicklung u. Ortsplaner am 10.12.2019
  • Bürgerbeteiligung am 31.01.2020 mit 46 Teilnehmer*innen
  • Analyse / Konzeptentwicklung
  • Bericht im Gemeinderat am 09.03.2020
  • + vertiefte Eigentümergespräche
 
 
Altort / Ortskern Obermichelbach

Ausgangssituation / Was wurde bereits erreicht?
  • Grundstruktur des historischen Ortskerns erkennbar erhalten
  • Aufwertung des westlichen Teils des historischen Ortskerns im Rahmen der Dorferneuerung (Gestaltung des öffentlichen Raums / Verkehrsberuhigung, Aufwertung historischer Gebäude etc.)


Nutzungen




Bestandsanalyse Baukörperstellung und Hofraumbildung




Bestandsanalyse / Flurstücke Gebäude
  • Gemeinwesen: Saniertes Dorfgemeinschaftshaus mit Umfeld "Bollwerk gegen den Durchgangsverkehr"
  • "Neues Wohnen" im Ortskern: Neugebautes Wohngebäude (Burgstallstr. 4) mit begrüntem Vorgelege und Erschließung von hinten
  • Umnutzungen Hauptgebäude: Geplant sind kleine Wohneinheiten für kurzfristiges Wohnen mit Stellplatzproblemen

Bestandsanalyse / Flurstücke Gebäude
  • Hof-/ Gastwirtschaftskomplex: Sanierungs- und Entwicklungspotential (Friedrich Lämmermann)
  • Entwicklung von Scheunen: "Scheunenkomplex" mit Gestaltungsbedarf (Gebäude Burgstallstr. 16) > möglicher Standort für ortsbildverträgliches Wohnen im Altort?
  • Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude: Leerstand, Unternutzung > zukünftiges Entwicklungs- und Umnutzungspotential (Burgstallstr. 2 a)

Bestandsanalyse / Burgstallstraße / Veitsbronner Str. 2a
  • 3-geschossiger, massiver Baukörper ohne ausreichendes Vorfeld, schlechter Gebäudezustand, verschachtelt gebaut, fehlender Durchgang nach hinten (Gasthaus am Michelbach)
  • Keine ausreichende Öffnung nach Süden > Nutzungsprobleme, Unternutzung, kein Durchgang zur Burgstallstr. hin
  • Gegenwärtig leerstehendes, saniertes Gastronomiegebäude ohne ausreichende Orientierung zur Burgstallstraße hin (Michelbacher Bürgerstuben)

Bestandsanalyse / Öffentlicher Raum
  • Verkehrsbelastung: Gefährdung durch zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten und unübersichtliche Straßensituation (Engstelle Dorfgemeinschaftshaus Richtung Niederndorf)
  • Straßenquerungen: Wo quert man am besten die Straße? Bisher kaum geregelt bzw. ohne "Hilfestellung"(z.B. Höhe Burgstallstraße 3)
  • Umgang mit Freiflächen: Kleine gestaltete Fläche mit Nutzungsdefizit (altes Feuerwehrhaus)


Erkenntnisse aus den Eigentümergesprächen
Sehr positive (vertrauliche) Gespräche mit 12 Eigentümern!

Bestehende Konflikte
  • Nachbarschafts- und Erschließungskonflikte
  • Nutzungskonflikte (Wohnen/Landwirtschaft/Gewerbe etc.)
  •  
Ideen / Vorschläge
  • Verkauf von Teilbereichen
  • Sanierung und Umnutzung (Gewerbe, Lager etc.)
  • Neubau und Nutzungsänderung (Landwirtschaft > Wohnen)



Konkrete Planungen
  • Eher noch nicht, könnten schrittweise daraus entstehen!
Ø  Erkenntnisse flossen in Maßnahmen-Blätter ein!
Ø  Ergänzung durch vertiefte Eigentümergespräche


Städtebauliche Bestandsaufnahme


Lösungsansätze und Entwicklungsperspektiven

Ø  Freiraum / Ortsklima Naturschutz
Ø  Öffentlicher Raum / Verkehr
Ø  Innerörtliche Entwicklung Gebäudebestand und Nachverdichtung
Ø  Rechtliche Aspekte und Bauleitplanung
Ø  Lösungsansätze Burgstallstraße 3 / Veitsbronner Str. 2a (Variantenvergleich)
Ø  Empfehlung für das weitere Vorgehen
 
Lösungsansätze öffentliche Freiräume
Naturnahe Fußgängerachse entlang des Michelbachs
Verbindung Ortskern des Altortes mit Siedlungen und Einrichtungen (Gastronomie, Kita, Hort, Rathaus, Bürgerhalle etc.) Nutzung Michelbach-Grünzug als naturnahes verbindendes Element > behutsame Einbindung in Kirchweihplatz und Veitsbronner Straße.


Lösungsansätze öffentliche Freiflächen

Naturnah gestalteter öffentlicher Treffpunkt
Aufwertung und Umnutzung der kleinen Freifläche im Ortszentrum "Am Pfarrhof":
Ø  Thematische Neugestaltung
Ø  Als zugänglicher "Bauern- und ggf. Lehrgarten"
Ø  Z.B. betreut durch den Obst- und Gartenbauverein
Ø  Ort um sich zu unterhalten / auszutauschen
Ø  "Lernort" für Bürger-, Kindergarten-/ Hortkinder
Ø  Z.B. Motto "Essbarer Ort"
Ø  Vorbild für naturnahe Privatgartengestaltung
 

Ergänzt um:
Ø  Standplatz für mobile Händler ggf. mit Kurzzeitparken für Kunden in der Veitsbronner Str. 2a
Ø  Infopunkt für wichtige örtliche Themen (über Vitrine / digitale Infoscreen etc.)





Lösungsgansätze Ortsklima und Naturschutz
Vielfältige Ansätze...
Ø  Frischluftgebiete, -Schneisen, d.h. Michelbach-Grünzug weitgehend freihalten
Ø  Haus- und Hofgärten bei Sanierung / Neubau mit dem Ziel, Artenvielfalt und Kleinklima ermöglichen
Ø  Haus-/Hofbäume und Hecken als Gestaltelement, Lebensraum und Schattenspender
Ø  Regenwasserspeicherung über Zisternen und Regenfässer, nicht nur als Gießreservoir
Ø  Regenwasserversickerung, um niedrigen Grundwasserständen vorzubeugen und Kläranlage zu entlasten
Ø  Stärkung von Artenvielfalt und Biodiversität über Obstbaumpflanzungen, Blühflächen etc.


Lösungsansätze öffentlicher Raum
Verkehr / Verkehrssicherheit
Ø  Durchgangsverkehr regeln > Ausweitung der Tempo 30-Zone auf die Kreisstraße
Ø  Gestaltung "innere" Burgstallstraße, Angebot Aufenthaltsbereich / Platzraum z.B. vor der Burgstallstr. 3 (geht bei Bestands- und Neubaulösung)
Ø  Sichere Fußgängerüberquerungen an zwei Stellen in Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörden im inneren Bereich ermöglichen, z.B über Markierung, Belagwechsel, Fußgängerinsel
Ø  "Inneren Ortseingang" aus Richtung Norden entschärfen: Einmündungssituation des Röthenwegs verbessern, Querungsmöglichkeiten über Bgm.-Hans-Tauber- und Röthenweg einrichten, rückwärtige Erschließung Burgstallstr. 6 und 8 berücksichtigen

Lösungsansätze bauliche Entwicklung
Übergeordnete Städtebauliche Ziele für das Ortszentrum:
Ø  Orientierung am Ortsbild und der Ortsstruktur, d.h.:
Ø  Erhalt / Vorrang der giebelständigen Bauweise von Hauptgebäuden
Ø  Weitgehender Erhalt der prägenden Raumkanten
Ø  Weitgehender Erhalt der Hofstrukturen
Ø  Berücksichtigung der Gebäudesystematik bzw. -hierarchie
Ø  Maßvolle bauliche Dichte, geringfügige Nachverdichtung
Ø  Höhenentwicklung bei Gebäuden 2+D
Ø  Dachform- und -neigung: steil geneigtes, mit naturroten Ziegeln, mögl. Biberschwanz gedecktes ca. 52 Grad gen. Satteldach
Ø  Umgang mit Scheunen: sollten bevorzugt erhalten und ggf. umgenutzt werden, zumal bei Ersatzneubauten die erforderlichen Abstandsflächen zur Nachbarbebauung hin fehlen würden. Bei Neubau: weitgehender Erhalt der historisch geprägten Proportionen bzw. Baukörperstellungen Vermeidung von "schmalen Reihen";


Lösungsansätze Hof- und Gartengestaltung

Hof- und Gartengestaltung:
  • Entwicklung bzw. Erhalt von Vorgelegen entlang der Burgstallstraße, möglichst entsprechend der Empfehlungen
  • Orientierung der Gestaltung von Vor-, Hofgärten möglichst an "Bauerngärten" bzw. naturnah gestaltete Gärten (einheimische Pflanzen wählen, möglichst keine Koniferen etc.)
  • Erhalt der ortsbildprägenden "Haus- bzw. Hofbäume"
  • Vermeidung des Einbaus wasserundurchlässiger Beläge, wie z.B. Asphalt bzw. der überwiegenden Versiegelungen von Hofräumen und Vorgelegen. Empfehlenswert sind auch "fließende Übergänge" zwischen Grün und befestigten Flächen bzw. die Vermeidung von scharfkantigen Abgrenzungen
  • Bei der Gestaltung Orientierung an historischen Vorbildern (z.B. Holzzäune, Bepflanzung)

Lösungsansätze rechtliche Problematik
Problematik des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgebots bei Steuerung der baulichen Entwicklung im Ortskern: Die Planungsbehörde muss bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im Rahmen ihrer Abwägung beachten, dass Bauflächen einander so zugeordnet werden, dass "schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete so weit wie möglich vermieden werden" (§ 50 "Satz 1 BImSchG)

..auch im Verhältnis von Wohngebieten zu landwirtschaftlichen Nutzflächen. Demnach darf eine Gemeinde nicht "ohne zwingenden Grund selbst die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorbelastungen dadurch schaffen, dass sie in einen durch ein erhöhtes Immissionspotential gekennzeichneten Bereich ein störempfindliches Wohngebiet hineinplant und dadurch aus einem Wohngebiet in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht in Wahrheit ein Dorf- oder Mischgebiet macht" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.06.2006, 4 BN 17.06., BRS 70 Nr. 15 -bei Juris Rn. 5-)


Lösungsansätze Bauleitplanung
Auf der Basis des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans wird die Aufstellung eines Bebauungsplans empfohlen:
Problematik des möglichen "Verlustes" von Baurecht bei geplanten Neubauvorhaben nach getätigten Gebäudeabrissen, wenn Abstandsflächen einzuhalten sind bzw. Nachbarn Abstandsflächen nicht übernehmen können bzw. möchten. Ein Bebauungsplan könnte diesbezüglich Lösungen aufzeigen bzw. Regelungen finden.

Sicherung der Grundstückserschließung: In einem Einzelfall ist die Erschließung über eine alternative Lösung zu sichern. Sicherung der "rückwärtigen" Erschließung für Grundstücksbereiche z.B. über den Röthenweg oder die Veitsbronner Straße.


Ziele und Maßnahmen





Lösungsansätze Burgstallstraße 3 und Umfeld
Bestandsbewertung > Es besteht eindeutig Handlungsbedarf!

Nutzungsziele
  • Klärung Nutzungen und Nutzungsintensivierung
  • Nutzungsmischung (Beherbergung / Gastronomie / ggf. Einkaufen / ggf. multifunktionaler Raum) alternativ Wohnen
  • Bessere Einbindung in den öffentlichen Raum / ggf. mit Durchgang bzw. Laden
  • Hinweise aus der Bürgerbeteiligung: Erhalt Wirtschaft mit Saal und Nebenraum; Kommun-Brau-Initiative, Platzschaffung..

Gegenüberstellung von 2 Varianten
1.)  Bestandsvariante
2.)  Neubauvariante
und Kurzbewertung eines Vorschlags aus der Bürgerbeteiligung!
 
 
Variante 1: Bestandserhalt Burgstallstraße 3
Vorteile:
ü  Erhalt der Ortsstruktur
ü  Sicherung der hohen Dichte und damit erweiterter Nutzungsoptionen
ü  Kein Verlust an Gebäudenutzfläche gegenüber Abriss und ggf. Neubau
ü  Schrittweise Sanierung in Bauabschnitten möglich
ü  Schaffung eines halböffentlichen und absperrbaren Durchgangs über ehemalige Tenne möglich
ü  Umsetzung eines "Hotel-Garni" mit Gästezimmern / Apartments möglich
ü  Zeitnahe Unterbringung der "Kommun-Brau-Initiative" in Rückgebäude, erdgeschossig mit Südorientierung bei abschnittsweiser Sanierung des kommunalen Gebäudes möglich
ü  (Dorf-)Laden sowie Fahrradabstell- bzw. Lagerraum mit Anbindung an den Durchgang möglich
ü  Auf seitlichem Vorplatz zur Burgstallstraße hin können der Fußgängerzugang, eine kleine seitliche Platzfläche mit kleinkronigen Bäumen, Sitzgelegenheit und Fahrradständer umgesetzt werden
ü  Gemeinsamer oder getrennter Betrieb des "Hotel-Garni" in der Burgstallstr. 3 und der Gastronomie in der Veitsbronner Str. 2a möglich
ü  Förderfähigkeit im Sanierungsfall ggf. gegeben.
Nachteile:
ü  Aufwand bzw. Kosten einer Bestandssanierung im Vorfeld schwerer kalkulierbar. Deshalb wäre eine statische Voruntersuchung mit Aufmaß und baulicher Befundung im Vorfeld erforderlich.
ü  Die seitliche Platzsituation zur Burgstallstraße hin bleibt beengt
ü  Schaffung von Stellplätzen und leistungsfähige Andienung von der Burgstallstraße aus nicht bzw. nur begrenzt möglich
ü  Stellplätze müssten weiterhin auf dem kommunalen Grundstück der Veitsbronner Str. 2a untergebracht werden
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorteile:
ü  Neubau als ortsbildverträglicher Akzent in der Ortsmitte möglich, dabei bestehen u.E. zwei Nutzungsoptionen: Hotel Garni (Beherbergung) und Wohnen ggf. mit Laden
ü  Schaffung einer kleinen platzartigen Aufweitung bzw. eines Aufenthaltsraumes an der Burgstallstr. 3
ü  Schaffung eines halböffentlichen und absperrbaren Durchgangs möglich
ü  Integration einer (Dorf-) Ladeneinheit möglich
ü  Gemeinsamer aber auch getrennter Betrieb eines Hotel Garni in der Burgstallstr. 3 und einer Gaststätte in der Veitsbronner Str. 2a möglich
 
Nachteile:
ü  Verlust an Gebäudenutzfläche gegenüber der Bestandsvariante bei maximal zwei Geschossen und ausgebautem Dach
ü  Noch nicht geklärte Abstandsflächenproblematik als Voraussetzung für die Dimensionierung des Neubaus
ü  Der Neubau erfährt u.E. auch in Südrichtung eine Begrenzung, da dort der verrohrte Michelbach liegt bzw. fließt und die Nachbarscheune des Anwesens Veitsbronner Str. 2 liegt. Er sollte zudem nicht zu stark in den Hofraum der Veitsbronner Str. 2a eingreifen, da dieser auch in Zukunft mehrere Funktionen erfüllen muss, wie Aufnahme des den Michelbach-Grünzug begleitenden Weges, Aufnahme der nachzuweisenden Stellplätze für beide Objekte (Neubau und bestehende Gastronomie) sowie Erhalt des vorhandenen Biergartens.
ü  Ein Laden ist u.E. zusammen mit einem Durchgang, zumindest bei der Hotel-Garni-Variante, aus Platzgründen, schwieriger unterzubringen.
ü  Schaffung von nachzuweisenden Stellplätzen in sinnvoller Weise nur auf der Südseite auf dem Grundstück der Veitsbronner Str. 2a möglich.
ü  Förderfähigkeit u.E. ggf. nur teilweise gegeben, da "wirtschaftlicher Betrieb" zu erwarten (Fördermöglichkeit ggf. nur für Konzeption, Abriss, Platzgestaltung, Umsetzung Durchgang)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorschlag aus Bürgerbeteiligung: Abriss - Schaffung Platz
Vorteile:
ü  Maximierung der öffentlich nutzbaren Freiflächen als Platz- und Aufenthaltsraum im Ortskern mit hohem Grünflächenanteil möglich
 
Nachteile:
ü  Massive Veränderung des Ortsbildes bei dann freistehenden seitlichen (Brand-) Wänden der Nachbargebäude, die dann ggf. umfangreich gedämmt, gestaltet bzw. begrünt werden müssten.
ü  Gefahr der Begehrlichkeit und damit Dominanz des Parkens auf dem Platz in der Ortsmitte
ü  Förderfähigkeit wäre zu klären.
 
 
Empfehlung weiteres Vorgehen
Förderprogramm: "Innen statt Außen": Programm der ländlichen Entwicklung und Städtebauförderung in Bayern
 
Verfahren: Einleitung einer Dorferneuerung, was bereits mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung vereinbart wurde (DorfR 2019).
Vorgehen Objekt Burgstallstraße 3 / Veitsbronner Straße 2a
ü  Sichtung und Diskussion der vorliegenden städtebaulichen Studie
ü  Konkretisierung der angestrebten Ziel und Maßnahmen v.a. bezüglich der Nutzungspräferenzen (Gastronomie, Beherbergung, Kommun-Brau-Initiative, Wohnen etc.) im Objekt Burgstallstr. 3 z.B. möglichst im Rahmen einer Gemeinderatsklausur und in der Folge über Gemeinderatsbeschlüsse
ü  Klärung der Eigentumsfragen bzw. der "Bauherrenschaft" im Vorfeld
ü  Vertiefung der Planungen mithilfe eines Architektenwettbewerbs / VgV Verfahrens, bei festgelegten Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen
ü  Beauftragung eines Büros zur Begleitung eines VgV-Verfahrens
ü  Ergänzende Untersuchungen: Aufmaß, bauliche Befunde und statische
Untersuchungen/Abklärung der Bebaubarkeit eines "abgeräumten" Grundstücks
ü  Auswertung der Ergebnisse des Verfahrens und Einstieg in die Umsetzung
Bewertung der Varianten aus heutiger Sicht: 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt und auf der Basis der vorliegenden städtebaulichen Studie liegt u.E. die Präferenz auf der Variante 1 / Bestandserhalt mit abschnittsweiser Sanierung und Umnutzung, da sie mehrere Optionen bietet und am ehesten eine Vielfalt der Nutzungen (Gastronomie, Beherbung, Kommun-Brau-Initiative, Laden, Durchgang etc.) im Ortszentrum ermöglicht.
 
Ein gemeinsamer Betrieb auf Pachtbasis des dann sanierten Objekts Burgstallstr. 3 zusammen mit der bestehenden Gastwirtschaft in der Veitsbronner Str. 2a kann u.E. am optimalsten in Eigentümerschaft der Gemeinde Obermichelbach gewährleistet werden. Sollte sich die Zielsetzung z.B. in Richtung Umsetzung eines Hotel-Garni-Neubaus ergeben, ist u.U. ein Verkauf des Grundstücks mit Bauherrenschaft / Betrieb durch eine Gesellschaft bzw. einen Betreiber überlegenswert, während der Neubau eines Wohnhauses mit Laden durch die Kommune selbst bzw. mithilfe "WBG" sinnvoll sein kann.
 
Wegen der engen Verknüpfung der beiden Grundstücke und der Abhängigkeit der Burgstallstr. 3 von der Veitsbronner Str. 2a in Bezug auf eine leistungsfähige Erschließung / Andienung und der Unterbringung der nachzuweisenden Stellplätze, ist ein Verkauf der Burgstallstr. 3 und umgekehrt an einen Investor sowohl im Falle eines Neubaus als auch bei Bestandserhalt / Sanierung nicht unproblematisch und verlangt u.E. eine vertragliche Regelung, z.B. in Form eines städtebaulichen Vertrags.
 
 
 
 
Ergebnisse basieren auf der umfangreichen Beteiligung von Eigentümern bzw. Nutzern in Form von Eigentümergesprächen sowie einer Bürgerbeteiligungsveranstaltung am Freitag, den 31.01.2020 an der sich 46 interessierte Bürger*innen beteiligten.
Die Anregungen aus der Beteiligung wurden - soweit möglich - bei der städtebaulichen Studie berücksichtigt und sind auch weiterhin als "Themenspeicher" für das Vorgehen relevant.
 
Um auch Privateigentümer weiterhin am "Aufwertungsprozess" des Ortszentrums im Altort zu beteiligen, werden durch den Auftragnehmer auftragsgemäß ab März 2020 vertraulich geführte vertiefte Eigentümergespräche angeboten.
 
Übergeordnetes planerisches Vorgehen im Ortszentrum
Folgende weitere Schritte sind - zusammengefasst - empfehlenswert:
ü   FNP-Fortschreibung (Einbringen in das bereits laufende Verfahren) und 
daraus ggf. resultierend
ü   Aufstellung eines Altort-Bebauungsplans
ü   Planerische Betreuung des Dorferneuerungsverfahren zusammen mit dem
ü   Angebot einer Entwicklungs- und Sanierungsberatung für Eigentümer im
        Ortszentrum.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Programm "Innen statt Außen"
Gemeinsames Programm der LE und Sf!
ü  Gefördert werden: Planung, Gebäudeerwerb, Modernisierung, Instandsetzung, ggf. Abbruch leerstehende und v. Leerstand bedrohter Gebäude, Wiederbebauung bzw. Freiflächengestaltung
 
ü  Voraussetzung:
ü  Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde bzgl.
Innenentwicklung, Verzicht auf Neuausweisung von
Bauflächen!
ü  Einleitung einer Dorferneuerung (ggf. über Städtebauförderung)
ü  Antragstellung / Zuwendungsempfänger: Bayerische Gemeinden
ü  Konzept bzw. Planung
ü Öffentliche Förderung: ggf. bis 80 bzw. 90 % je nach Voraussetzungen
ü Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden ist nicht zuwendungsfähig
ü Förderung von privaten dorfgerechten Maßnahmen (bis 35 % je Gebäude max. 50.000 bzw. 60 % / max. 80.000)

Damit beendet Herr Meyer seine Präsentation.
 
Herr Jäger bedankt sich bei Herrn Meyer und stellt fest, dass es hier noch viel Klärungsbedarf gibt. Der künftige Gemeinderat hat viel zu tun. Auch die ersten Entscheidungen sollte man nicht leichtfertig treffen. Der empfohlenen Klausur kann er nur beipflichten. Die Kosten für eine Klausur werden im Haushaltsentwurf enthalten sein und sollten, je nach Entscheidung,  im nächsten Haushalt bereitgestellt werden. Er selbst könnte sich heute für keine der angesprochenen Varianten entscheiden. Dafür braucht es eine gute Beratung. Auf der Basis der heutigen Studie sollte man weiterarbeiten.
 
Frau Schwarte bittet darum, die Präsentation in das Ratssystem zu stellen. Herr Meyer gibt sein Einverständnis und schlägt vor, das Protokoll der Bürgerbeteiligung auf die Homepage der Gemeinde zu setzen.
 

 
 



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