Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 720/13 (Weinbergstraße).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Rothenberg 3 - SüdWest". Für dieses Grundstück gilt die Festsetzung WA1 (Allgemeines Wohngebiet; zulässig sind maximal zwei Vollgeschosse).
Das geplante Einfamilienhaus hat die Maße 10,00 m Länge x 3,40 m Breite und eine Höhe von 5,60 m.
Nach den eingereichten Unterlagen hält das Bauvorhaben das Baufenster und die Abstandsflächen ein.
Der Bebauungsplan schreibt an dieser Stelle die Errichtung eines Gebäudes mit maximal zwei Vollgeschossenen und einer maximal zulässigen Wandhöhe für Flachdächer von 6,50 m vor.
Als Wandhöhe gilt das Maß von der Fußbodenoberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss bis zum Schnittpunkt der Wandaußenfläche mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.
Die angegebene Gebäudehöhe mit 5,60 m hält die Festsetzung mit maximale Wandhöhe von 6,50 ein.
Der Bebauungsplan Rothenberg 3 - Südwest wurde 2020 erlassen. Die Festsetzungen müssen daher eingehalten werden und Befreiungen werden nicht erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Der Gemeinderat Obermichelbach stellt für die vorliegende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhaues auf Fl.Nr. 720/13 (Weinbergstraße) sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Aussicht.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 13 |