Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 262/13 (Pfefferloh 2 B) stellen einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Gaube an das bestehende Einfamilienhaus.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 "Pfefferloh 1".
Gemäß § 4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind Dachaufbauten grundsätzlich zulässig. Sie sind nur in einer Gesamtbreite von maximal 3/5 der Wandlänge zulässig. Die maximale zulässige Gaubenlänge wird durch die geplante Dachgaube um 0,51 m überschritten.
Die Unterschrift der westlich angrenzenden Nachbarn wurde erteilt.
Beim Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses wurden bereits Befreiungen in Bezug auf Dacheindeckung, Dachneigung und Überschreitung der Baugrenze erteilt.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag der Eigentümer das Einvernehmen zu erteilen und alle erforderlichen Befreiungen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 262/13 (Pfefferloh 2 B) stellen einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Gaube an das bestehende Einfamilienhaus.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 "Pfefferloh 1".
Gemäß § 4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind Dachaufbauten grundsätzlich zulässig. Sie sind nur in einer Gesamtbreite von maximal 3/5 der Wandlänge zulässig. Die maximale zulässige Gaubenlänge wird durch die geplante Dachgaube um 0,51 m überschritten.
Die Unterschrift der westlich angrenzenden Nachbarn wurde erteilt.
Beim Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses wurden bereits Befreiungen in Bezug auf Dacheindeckung, Dachneigung und Überschreitung der Baugrenze erteilt.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag der Eigentümer das Einvernehmen zu erteilen und alle erforderlichen Befreiungen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Beschluss:
Der Bau-, Energie- und Umweltausschuss Obermichelbach erteilt zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Dachgaube auf Fl.Nr. 262/13(Pfefferloh 2 B) sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt allen erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf das geplante Vorhaben zu.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |