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öffentlich


Prüfung der "Beschilderung für verkehrsberuhigte Bereiche" in den Straßen Mohnweg, Haferweg, Dinkelweg, Kleeweg und Flachsweg



Sachvortrag:

Bezüglich des Antrags der WGT auf Prüfung und Durchführung einer entsprechenden "Beschilderung für Verkehrsberuhigte Bereiche" der bereits vorhandenen und verkehrsberuhigt ausgebauten Straßen Mohnweg, Haferweg, Dinkelweg und Flachsweg in Tuchenbach durch die Verwaltung vom 26.04.2022 hat sich der Gemeinderat Tuchenbach zuletzt in der Sitzung am 27.06.2022 mit der potentiellen Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen in den o.g. Straßen und zusätzlich dem Kleeweg beschäftigt.

Die Verwaltung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2022 mit der Prüfung beauftragt, ob weitere Parkplätze auf die Straßen aufgespritzt werden können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die nachfolgenden Inhalte eines Bürgerschreibens rechtlich haltbar sind:

  • Die von Gesetz und Rechtsprechung geforderte Aufenthaltsfunktion (hoher Fußgängerverkehr) überwiegt eben gerade nicht, die Straßen werden überwiegend als Fahrbahn für Autos genutzt und das seit Anbeginn des Wohngebietes.
  • Für den ruhenden Verkehr ist zudem nicht ausreichend Vorsorge getroffen, wie von Gesetz und Rechtsprechung gefordert.


Die Verwaltung hat sich, wie vom Gemeinderat gefordert, mit den vorgenannten Punkten befasst. Die Abteilung "Verkehrswesen" im Landratsamt Fürth und die zuständige Polizeidienststelle wurden in die Überlegungen und Beratungen als zuständige weitere Fachstellen einbezogen.

Die erste allgemeine Feststellung ist, dass die Straßen Mohnweg, Haferweg, Dinkelweg, Flachsweg und Kleeweg bereits im Bebauungsplan Nr. 11 "Südost" als Straßenverkehrsfläche mit verkehrsberuhigtem Ausbau festgesetzt sind. Diese sind zudem auch als verkehrsberuhigte Bereiche angelegt, auch wenn dort bisher eine Zone 30 Regelung vorherrscht. In den genannten Straßen gibt es keine Gehwege. Für die KFZ gibt es parallel zu den Straßen einige KFZ-Stellplätze, welche niveaugleich mit der Straße, jedoch gepflastert und nur durch eine notwendige Wasserrinne getrennt, angelegt wurden. Auch Bepflanzungen durch Bäume und Sträucher zieren den Verkehrsbereich. Aus Sicht der Verwaltung sind daher die baulichen Voraussetzungen für die Schaffung verkehrsberuhigter Bereiche gegeben.

Der zuständige Mitarbeiter der Polizeiinspektion Zirndorf hat sich mit der Thematik beschäftigt und das Baugebiet 11 angesehen. Er teilt der Verwaltung mit, dass das Instrumentarium des verkehrsberuhigten Bereichs gerade für solche Wohngebiete wie in Tuchenbach eingeführt wurde. Es kann immer von einer überwiegenden Aufenthaltsfunktion von Fußgängern ausgegangen werden, wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt und im Rahmen der städtebaulichen Planung extra kein Gehweg angelegt wurde. Zudem gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Parkplätzen in einem verkehrsberuhigten Bereich.

Was sind die Regeln in einem verkehrsberuhigten Bereich?
In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.

Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder müssen allerdings besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und dürfen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. In der Rechtsprechung werden teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen.

Parken ist hier nur auf speziell ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ausnahmen gelten ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. In einer normalen Straße bzw. einem Gebiet ohne Verkehrsberuhigung, wie es derzeit in dem Baugebiet 11 ist, ist es dagegen möglich überall zu parken, ausgenommen auf den Gehwegen, vor Einfahrten oder vor einem abgesenkten Bordstein.


Stellungnahme zu den Punkten 6 und 7 des Bürgerschreibens:
Die von Gesetz und Rechtsprechung geforderte Aufenthaltsfunktion (hoher Fußgängerverkehr) überwiegt eben gerade nicht, die Straßen werden überwiegend als Fahrbahn für Autos genutzt und das seit Anbeginn des Wohngebietes

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) schreibt vor, dass verkehrsberuhigte Bereiche oder Straßen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden dürfen und sie über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen müssen. Durch das gesamte Gebiet verläuft keine Durchgangsstraße mit großem Verkehr, sondern lediglich üblicher Anwohnerverkehr in sehr geringem Ausmaß. Aufgrund der Mitteilung des zuständigen Mitarbeiters der Polizei ist die überwiegende Aufenthaltsfunktion von Fußgängern in reinen Wohngebieten immer gegeben. Vorliegend handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet. Die Gegebenheiten sind dennoch gegeben, denn die Anwohner und Besucher müssen auf der Straße laufen, da das Gebiet verkehrsberuhigt geplant und tatsächlich kein Gehweg vorhanden ist. Die überwiegende Aufenthaltsfunktion von Fußgängern überwiegt daher in den im Antrag genannten Straßen in Tuchenbach.


Für den ruhenden Verkehr ist zudem nicht ausreichend Vorsorge getroffen, wie von Gesetz und Rechtsprechung gefordert

Nach den VwV-StVO ist es erforderlich, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich
ausreichend Stellplätze für Autos zur Verfügung stehen müssen. Nach Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereiches dürfen nicht weniger Stellplätze als notwendig
vorhanden sein. Es muss daher schon vorher geprüft werden, ob genügend Stellplätze auf der niveaugleichen Straße markiert werden können. In den betroffenen Straßen im Baugebiet 11 sind bereits Parkplätze vorhanden, die für Besucher genutzt werden können. Die Anwohner mussten bereits bei Errichtung ihres Wohngebäudes die notwendigen gesetzlichen Stellplätze auf ihrem eigenen Grundstück nachweisen und errichten. Auf den meisten Grundstücken sind ausreichend Möglichkeiten vorhanden, die eigenen PKW unterzubringen, welche jedoch nur unzureichend genutzt werden. Im gesamten Baugebiet 14 wurden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans lediglich 9 Stellplätze geplant. Auch hier wurde ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Im Baugebiet 11 sind in den betroffenen Straßen über 30 PKW-Stellplätze (ohne Stellplätze in der Kornstraße) entlang den Straßen eingezeichnet bzw. durch Pflasterflächen markiert.

Da es keine gesetzliche Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen in verkehrsberuhigten Bereichen gibt, aber die bereits vorhandenen Stellplätze für Besucher ausreichend erscheinen, ist dem ruhenden Verkehrs entgegen der Aussage des Bürgers ausreichend Vorsorge getroffen.

Dennoch ist die Einzeichnung weiterer PKW-Stellplätze durchaus möglich, wenn auch nur in sehr geringem Umfang, da das betroffene Gebiet bereits über Stellplätze entlang der jeweiligen Straßen verfügt und kaum noch zusätzlicher ungenutzter Raum für weitere Parkplätze gegeben ist. Lediglich in den "Wendehammern" könnten an der ein oder anderen Stelle im Dinkelweg und im Kleeweg noch 2-3 Stellplätze eingezeichnet werden, wenn der Gemeinderat dies für notwendig erachtet.

Anmerkung:
Die Problematik mit der zunehmenden Anzahl an PKW pro Haushalt ist dem Gesetzgeber bekannt, weshalb er den Gemeinden in Art. 47 Abs. 2 BayBO die Möglichkeit gibt, von der gesetzlichen Regelung der GaStellV (1 Stellplatz pro Einfamilienhaus oder 1 Stellplatz je Wohnung im Mehrfamilienwohnhaus) abzuweichen und eine eigene Stellplatzsatzung mit einer höheren Anzahl an zu schaffenden Parkplätzen bei Neubauten oder auch Umbauten zu erlassen.

Abschließend bleibt somit seitens der Verwaltung festzustellen, dass in den Straßen Mohnweg, Haferweg, Dinkelweg, Flachsweg und Kleeweg im Baugebiet 11 die überwiegende Aufenthaltsfunktion der Fußgänger überwiegt und bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans ausreichend Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen wurde. Die ausreichende Vorsorge ist heute aufgrund der noch immer vorhandenen Stellplätze entlang den Straßen, auch ohne Einzeichnung weiterer Stellplätze, gegeben.



Aus der Sitzung
Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sprechen sich für die Befragung der Anwohner aus. Hervorzuheben ist, dass das Ergebnis der Befragung nicht bindend für das Gremium ist. Sollte eine Entscheidung für einen verkehrsberuhigten Bereich ergehen, so kann dies theoretisch auch wieder rückgängig gemacht werden, wenn festgestellt wird, dass der Bedarf nicht mehr gegeben ist. Es wurde darauf hingewiesen, dass bei Umsetzung die Kornstraße zur Vorfahrtsstraße wird und alle anderen Straßen Zufahrtsstraßen werden. Dies kann dazu führen, dass die Kornstraße zu einer 30er "Rennstrecke" werden könnte.
Das Gremium beauftragt die Verwaltung das Anschreiben für die Bürgerbefragung zu erstellen und alle Pro und Contra Punkte neutral mit anzugeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zur Beschilderung für verkehrsberuhigte Bereiche und beschließt, alle Anwohner des Baugebiets 11 zu befragen, ob sie für oder gegen die Beschilderung und Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche in diesem Baugebiet sind.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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