Stadt Herzogenaurach: Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75 "Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich von Burgstall" gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Stadtrat der Stadt Herzogenaurach hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 "Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich von Burgstall" mit integriertem Grünordnungsplan sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen der Behörden/Nachbarkommunen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gleichzeitig durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Gemeinden gebeten, Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstigen Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen die Gemeinden über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen den Nachbarkommunen zur Verfügung zu stellen.
Aus Sicht der Verwaltung sind bezüglich des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 "Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich von Burgstall" mit integriertem Grünordnungsplan sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht keine Belange der Gemeinde Obermichelbach berührt.
Beschluss:
Der Bau-, Energie- und Umweltausschuss Obermichelbach stellt fest, dass Belange der Gemeinde Obermichelbach durch den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 "Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich von Burgstall" mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung einschließlich Umweltbericht nicht berührt sind.
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