Im Zuge der Erweiterung der Feuerwehr Obermichelbach auf dem Grundstück
Fl.Nr. 158 soll eine Einsatzzentrale geschaffen werden, die von beiden Seiten zugänglich ist und den aktuellen Anforderungen zur Koordination von Brand- oder Katastrophenfällen entspricht. Darüber hinaus soll durch eine neue Raumaufteilung ein Raum für Haustechnik und getrennte Toiletten für Damen und Herren realisiert werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Obermichelbach 3 Ost.
Den Auftrag für die Genehmigungsplanung hat das Architekturbüro Aicher + Hautmann aus Nürnberg erhalten und gemeinsam mit der Verwaltung und der Feuerwehr die Bauantragsunterlagen zusammengestellt.
Der genehmigungspflichtige Schwerpunkt der baulichen Maßnahmen bezieht sich auf die Versetzung der zurückgesetzten nord-westlichen Wand, die dann bündig mit dem restlichen Gebäudekubus abschließt und somit eine Vergrößerung der Einsatzzentrale auf 14.20 m² ermöglicht.
Es wurden alle nachbarlichen Unterschriften erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Feuerwehr Obermichelbach das Einvernehmen erteilt werden.
Der Bau-, Energie- und Umweltausschuss erteilt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Feuerwehr auf Fl.Nr. 158 gemäß
§ 36 BauGB sein gemeindliches Einvernehmen.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |