Mit E-Mail v. 04.04.2024 hat die CSU-Fraktion folgenden Dringlichkeitsantrag gestellt:
Betr.: Dringlichkeitsantrag für Mitbring und Konsumverbot von Cannabisprodukten auf den Obermichelbacher Festen
Sehr geehrte Frau Kreß, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
mit Einführung des KCanG durch die Bundesregierung ab dem 01. April 2024 ergeben sich für die anstehenden Festivitäten in Obermichelbach, vor allem für den Schutz Minderjähriger, die folgenden Fragestellungen bzw. sind folgende Klärungen aus Sicht der CSU-Fraktion herbeizuführen:
Die Verwaltung prüft, ob der Konsum von Cannabis auf den Obermichelbacher Festen jeweils bereits aufgrund der gesetzlichen Verbote des § 5 KCanG verboten ist, insbesondere ob
1. es jeweils Einrichtungen "in Sichtweite" gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1-4 KCanG gibt oder
2. Kinderfahrgeschäfte oder sonstige Kinderbelustigungen (Hüpfburgen etc.) auf den Festen als "Kinderspielplatz" gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KCanG zählen.
Die Verwaltung prüft darüber hinaus, ob nicht nur der Konsum, sondern auch das Mitbringen von Cannabis auf die Veranstaltungen verboten werden kann, insbesondere durch Ergänzung der bestehenden Kirchweihverordnung ("Verordnung über das Verbot des Mitbringens alkoholischer Getränke auf Kirchweihen und andere Veranstaltungen").
Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung so rechtzeitig vorgelegt, dass ein Verbot bereits auf der Kärwa 2024 wirksam ist. Daraufhin soll ein Kommunikationskonzept erarbeitet und umgesetzt werden, um das Verbot bekannt zu machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Krombholz Dr. Tobias Wagner
Fraktionssprecher Gemeinderat CSU
Ortsverband Obermichelbach CSU Ortsverband Obermichelbach
Aus der Sitzung:
Im Gemeinderat kommt es zu einer regen Diskussion, wer überhaupt in der Pflicht ist, die gesetzlichen Vorschriften zur Handhabung von Cannabis vorzuschreiben und wer auch dafür zuständig ist, die Gesetzdurchsetzung zu kontrollieren. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Kontrollpflicht, ob die Gesetzgebungen eingehalten werden, nicht bei der Verwaltung oder Gemeinde, sondern bei der Polizei liegt. Auch weitere gesetzliche Regelungen kommen, wenn dann von den zuständigen Behörden, die Gemeinde ist dann nur die ausführende Kraft. Da das Gesetz erst seit dem 01.04.2024 in Kraft getreten ist, wird in den nächsten Tagen sicher noch Informationen zur Handhabung bei Festen und ähnlichem folgen und die Verwaltung wird diese Informationen dann selbstverständlich weitergeben. Die CSU zieht somit ihren eingereichten Beschlussvorschlag zurück und formuliert einen neuen.
Eingereichter (und zurückgezogener) Beschlussvorschlag der CSU:
Der Gemeinderat Obermichelbach beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung,
ob der Konsum von Cannabis auf den Obermichelbacher Festen jeweils bereits aufgrund der gesetzlichen Verbote des § 5 KCanG verboten ist, insbesondere ob
1. es jeweils Einrichtungen "in Sichtweite" gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1-4 KCanG gibt oder
2. Kinderfahrgeschäfte oder sonstige Kinderbelustigungen (Hüpfburgen etc.) auf den Festen als "Kinderspielplatz" gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KCanG zählen.
Die Verwaltung prüft darüber hinaus, ob nicht nur der Konsum, sondern auch das Mitbringen von Cannabis auf die Veranstaltungen verboten werden kann, insbesondere durch Ergänzung der bestehenden Kirchweihverordnung ("Verordnung über das Verbot des Mitbringens alkoholischer Getränke auf Kirchweihen und andere Veranstaltungen").
Beschluss 1:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt und anderen relevanten Stellen Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, dass der Konsum und das Mitbringen unterbunden werden können.
Das Ergebnis und entsprechende Maßnahmen sind in einer der folgenden Sitzungen mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis 1:
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |
Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Nachdem dieser Beschluss abgelehnt wird, wird durch die Verwaltung ein neuer Beschluss formuliert.
Der Gemeinderat Obermichelbach beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung des Sachverhaltes und um Vorlage, sollten entsprechende Empfehlungen an die Gemeinden ergehen.
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Anwesende Mitglieder: | 16 |