Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat Obermichelbach hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 die Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vom 13.05.1993 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen beauftragt.
Die Verwaltung hat den beigefügten Entwurf dieser Satzung anhand der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags erarbeitet. Hierbei wurde auf die Gegebenheiten in Obermichelbach und die Regelungen in der Satzung von 1993 eingegangen und eingearbeitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt den vorliegenden Entwurf vom 09.10.2023 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) als Satzung.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.05.1993 außer Kraft.
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