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öffentlich


Vertrag über die Fertigung von Grabstätten, Beschluss



Sachvortrag:

Das Bestattungshaus Liegel OHG, Gewerbestraße 6 in 91452 Wilhermsdorf, hat der Gemeinde Obermichelbach einen Vertrag für die Fertigung von Grabstätten und ähnlichen Leistungen auf dem Friedhof Obermichelbach vorgelegt.

Mit diesem Vertrag überträgt die Gemeinde Obermichelbach dem Bestattungshaus Liegel die Aufgabe, bei Bestattungen auf dem Obermichelbacher Friedhof rechtzeitig vor der Bestattung für die Herstellung des benötigten Grabes zu sorgen, das Grab nach der Bestattungszeremonie zu schließen sowie Umbettungen, Wiederbestattungen und Exhumierungen durchzuführen.

Die Grabmachertätigkeit bezieht sich auf Erdgräber sowie Grabkammern.
Sie bezieht sich nicht auf Urnengräber und  Urnenwandgräber. Die Gemeinde kann bei Bedarf im Einzelfall diese Aufgaben an das Vertragsunternehmen mit dessen Einverständnis übertragen. Dem Vertragsunternehmen ist die Aufgabe der Grabmachertätigkeit exklusiv übertragen.
 

Beschluss:

Der Gemeinderat Obermichelbach stimmt der Unterzeichnung eines Bestattungsvertrages zwischen der Gemeinde Obermichelbach und dem Bestattungshaus Liegel OHG, Gerberstraße 6 in 91452 Wilhermsdorf über die Fertigung der Grabstätten und ähnlichen Leistungen auf dem Friedhof Obermichelbach zu.

Bürgermeister Jäger wird ermächtigt, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
  0
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
13
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
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