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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Fl.Nr.71/49; Beschluss



Sachvortrag:

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 71/49
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.IV "An der Veitsbronner Straße"

Für das geplante Vorhaben wird eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt. Es handelt sich hierbei um eine Abweichung bezüglich der Grenzbebauung. Die max. Lange von Nebengebäuden (Garagen) mit einer mittleren Wandhöhe von 3,00 m beträgt 9,00 m an einer Grenzseite. An allen Grenzseiten dürfen insgesamt maximal 15,00 m bebaut sein. Über diese Abweichung entscheidet jedoch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Der Gemeinderat Tuchenbach hat über die beantragten isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entscheiden. Von folgenden Festsetzungen wird eine Befreiung beantragt:
  1. Von der Bebauung freizuhaltende Schutzfläche wird überbaut
  2. Die Grundflächenzahl wird überschritten
  3. Geschossigkeit I+D
  4. Dachneigung

Die Gründe für die Befreiungen sind dem Antragsformular zu entnehmen.


 

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport gemäß § 36 BauGB. Die beantragten Befreiungen werden erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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