Herr Sakir Güven, Bergstraße 4 in 90587 Tuchenbach, stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines 8-Familienhauses auf Fl. Nr. 463/73 (nähe Kornstraße). Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Tuchenbach Nr.11.
Mit dem eingereichten Bauantrag beantragt Herr Güven zudem drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Tuchenbach Nr. 11.
Es wird eine Befreiung wegen der Dachform und Dachaufbauten beantragt (Walmdach mit 35°). Zulässig sind Sattel- und Pultdächer, mit einer Dachneigung zwischen 42° und 48°. Diese Befreiungen wurden bereits am 20.05.2019 als Bauvoranfrage behandelt und das Einvernehmen vom Gemeinderat Tuchenbach in Aussicht gestellt.
Zudem wird eine Befreiung der Dacheindeckung beantragt. Die Dacheindeckung soll mit Anthrazit-farbigen Ziegeln eingedeckt werden. Zulässig ist Rot.
Ferner wird eine Befreiung bezüglich der Gebäudehöhe beantragt. Das geplante Gebäude soll eine Höhe von 11,81 Meter (Firsthöhe) besitzen, was die nach Bebauungsplan festgeschriebene Höhe (11,75 Meter) um 6 cm überschreitet.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag und den dazugehörigen Befreiungen zugestimmt werden.
Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines 8-Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf Fl.Nr. 463/73 gemäß § 36 BauGB.
Außerdem werden die notwendigen Befreiungen zur Abweichung vom Bebauungsplan bezüglich der Dachform, Dacheindeckung und der Gebäudehöhe erteilt.
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 11 |