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öffentlich


Antrag auf Nutzungsänderung von einer Gewerbefläche in Wohnraum auf Fl-Nr. 422/2 in Tuchenbach



Sachvortrag:

Herr Kassel stellt eine Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zu Wohnraum auf Flur-Nr.: 422/2, Flurstraße 10 in 90587 Tuchenbach.
Die Nutzungsänderung wird für eine Zeit von 10 Jahren beantragt, danach sollen die Räume wieder gewerblich genutzt werden. Es wurden von Herrn Kassel 2 Varianten vorgeschlagen, bei der Variante 1 werden die Lagerhalle und Werkstatt vom Gewerbe getrennt und als Wohnraum für einen Hausmeister genutzt, die Fläche beträgt hier 58,17 m².
Bei der Variante 2 wird zusätzlich noch die Hälfte von der Werkstatt dazu gegeben, dadurch beträgt dann die Fläche 92,17 m².
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Tuchenbach Nr.12, im Kaufvertrag vom 23.08.2016 für das Grundstück Flurstraße 10 wurde festgehalten, dass das Grundstück zu einem Drittel für Wohnzwecke und zu zwei Dritteln für gewerbliche Zwecke bebaut werden muss. Durch die beantragte Änderung bestehen Bedenken hinsichtlich des Mischverhältnisses des im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebietes. Der Antrag solte daher zur weiteren Prüfung an die Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Fürth weitergeleitet werden.
Für die Nutzungsänderung muss noch ein Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller bei der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach eingereicht werden, der dann nochmal im Gemeinderat der Gemeinde Tuchenbach behandelt werden muss.
Der Gemeinderat kann das Einvernehmen nicht in Aussicht stellen.

Erster Bürgermeister Eder erklärt, dass beim Eingabeplan seitens der Gemeinde bei einem Drittel Privatzwecke schon einige Zugeständnisse gemacht wurden und großzügig zu Gunsten Herrn Kassel entschieden wurde. Das Grundstück wurde in einem Mischgebiet erworben, was sich auch im Kaufpreis bemerkbar machte. Auch sind die Gewerbeflächen für die Gemeinde wichtig. Nachbarn, die sich an die Vorschriften halten, könnten verärgert werden.
Erster Bürgermeister Eder würde auch gerichtlich dagegen vorgehen, aber zuerst wird das Gespräch mit Herrn Kassel gesucht.

Nach einer Diskussion wurde der Beschlussvorschlag geändert.

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt von der angestrebten Nutzungsänderung von Gewerbefläche in Wohnraum auf Flur-Nr.: 422/2, Flurstraße 10, 90587 Tuchenbach Kenntnis. Allerdings bestehen hinsichtlich des Mischverhältnis des im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebietes Bedenken. Einem entsprechenden Bauantrag kann voraussichtlich das Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
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