Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Sachvortrag:
· Die Wahl eines weiteren Bürgermeisters (= zweiter Bürgermeister) ist Pflicht.
· Der Gemeinderat kann darüber hinaus nach pflichtgemäßem Ermessen einen zweiten weiteren "dritten" Bürgermeister wählen (Organisationshoheit) entscheiden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Legislaturperiode 2020 - 2026 zwei weitere Bürgermeister zu wählen.
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