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öffentlich


Bestellung der Ausschussmitglieder und Stellvertreter und ihrer Vorsitzenden



Sachvortrag:

Der Gemeinderat entscheidet nach dem gewählten Besetzungsverfahren, wer als Ausschussmitglied und Stellvertreter bestimmt wird und wer den Vorsitz führen soll. In der Regel führt der erste Bürgermeister den Vorsitz. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Partei auf einen ihr zustehenden Ausschusssitz verzichtet und eine Person einer anderen Partei vorschlägt. Der Gemeinderat hat den Vorschlägen der Parteien bei der Ausschussbesetzung zu folgen.
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss
Nach der Ermittlung der auf die einzelnen Fraktionen oder Wählergruppen entfallenden Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss sind die Ausschussmitglieder nach den Vorschlägen der Fraktionen und Wählergruppen vom Gemeinderat durch Beschluss nach Art. 51 Abs. 1 GO (keine Wahl nach Art. 51 Abs. 3 GO) zu bestellen. Dabei kann dann auch der erste Bürgermeister von einer Fraktion oder Wählergruppe zu Lasten der ihr zustehenden Sitze vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht ist nach der h. M. (wie auch bei den beschließenden Ausschüssen) nicht auf die eigenen Mitglieder der Fraktion oder Wählergruppe beschränkt; für die Ausübung des Vorschlagsrechts genügt es vielmehr, dass sich die benannte Person zu dem Vorschlag bekannt hat.
 

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Gemeinderatsmitgliedern und wird wie folgt besetzt:


(3 IGT, 1 Aktive Bürger T., 1 WGT)
Sitze: (CSU 2, FW, SPD, GRÜNE je 1)(Si 2, Freie Wähler, SPD, GRÜNE je 1):
Vorsitzende
Partei
Stellvertreter
Partei
Christine Lämmermann-Meier
IGT
Dieter Goebel
IGT
 
Beisitz
Partei
Stellvertreter
Partei
Thomas Ziegler
Aktive Bürger
Michael Hänisch
Aktive Bürger
Martina Kratzer
WGT
Katharina Krück
WGT
Alexander  Mennig
IGT
Mathias Büttner
IGT
 Christian Eder
IGT
Stefanie Depner
IGT
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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