Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Sachvortrag:
Frau Kreß merkt an, dass die Satzung im Großen und Ganzen gleich geblieben ist wie in der letzten Legislaturperiode. Sie regelt die Ausschussbesetzung, die Bestellung weiterer Bürgermeister und deren Entschädigung.
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die der Niederschrift über diese Sitzung beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24. Juli 2018 außer Kraft.
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