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öffentlich


Bestellung der Vertreter und deren Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung



Sachvortrag:

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
 
Das bedeutet, dass die Gemeinde Obermichelbach außer dem ersten Bürgermeister noch vier, die Gemeinde Tuchenbach noch zwei Mitglieder entsendet. Auch hier ist das Verfahren für die Ausschussbesetzung entsprechend anzuwenden.
 
Der erste Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde gehört kraft seines Amtes der Gemeinschaftsversammlung an. Er ist deshalb sogenanntes "geborenes" Mitglied (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 VGemO). Der erste Bürgermeister kann auf seine Mitgliedschaft in der Gemeinschaftsversammlung nicht verzichten. Die Mitgliedschaft in der Gemeinschaftsversammlung ist untrennbar mit dem Amt des ersten Bürgermeisters verknüpft.
 
Der erste Bürgermeister wird im Fall seiner (rechtlichen oder tatsächlichen) Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter vertreten (sogenannte "geborene" Stellvertreter, Art. 6 Abs. 2 Satz 3 VGemO). Hier gilt die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO. Ist der erste Bürgermeister verhindert, übernimmt den Sitz in der Gemeinschaftsversammlung der zweite Bürgermeister, ist auch er verhindert, der dritte. Sind alle Bürgermeister gleichzeitig verhindert, muss der weitere Stellvertreter nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO einspringen.
 
Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 5 VGemO gilt bei der Bestellung der gekorenen Mitglieder und ihrer Stellvertreter Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 GO entsprechend. Damit sind bei der Bestellung der Gemeinderatsmitglieder in die Gemeinschaftsversammlung die Grundsätze der Ausschussbildung zu beachten.
 
Gemeinderätin Kratzer plädiert dafür, dass die IGT auf einen Sitz verzichten soll  zu Gunsten der WGT und würde dies als demokratisches Zeichen sehen; ganz nach Theodor Heuss.
Erster Bürgermeister Eder macht sie darauf aufmerksam, dass die IGT durch das Anwenden des Hare-Niemeyer Verfahrens bei der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses schon mit einem Sitz entgegen gekommen ist. Die Bürger Tuchenbachs haben mit Ihrer Wahl entschieden!

Beschluss:

Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung sind (Parteiangaben entsprechend Vorschlagsrecht):
 
Vertreter
Stellvertreter
Erster Bürgermeister Leonhard Eder
IGT
Der jeweilige Stellvertreter des 1. Bürgermeisters
Dieter Goebel
IGT
Alexander Mennig
IGT
Fabian Fleischmann
Aktive Bürger T.
Michael Hänisch
Aktive Bürger T.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
12
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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