Die Geschäftsordnung hat die Bedeutung einer Richtschnur für die Geschäftsbehandlung durch den Gemeinderat (und seine Ausschüsse) sowie durch den ersten Bürgermeister (und seine Vertreter).
Die in der Vorlage "grün" gekennzeichneten Regelungen wurden geändert.
Frau Kreß macht darauf aufmerksam, dass einige Querverweise noch angepasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die der Niederschrift über diese Sitzung beigefügte Geschäftsordnung. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
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