Eine Vereidigung ist erforderlich, auch wenn schon als Gemeinderatsmitglied vereidigt wurde. (Bei Wiederwahl entfällt Eid bzw. Gelöbnis).
Die/der zweite und dritte/r Bürgermeister/in wurde vereidigt und erhalten folgenden Vereidigungstext:
"Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten (so wahr mir Gott helfe)".
Beschluss:
Frau Ulla Schwarte wurde als 2. Bürgermeisterin vereidigt unter nachstehender Treueformel.
Herr Andreas Rohringer wurde als 3. Bürgermeister vereidigt unter nachstehender Treueformel:
"Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten (so wahr mir Gott helfe)".
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