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öffentlich


Vereidigung des zweiten / dritten Bürgermeisters



Sachvortrag:

Eine Vereidigung ist erforderlich, auch wenn schon als Gemeinderatsmitglied vereidigt wurde. (Bei Wiederwahl entfällt Eid bzw. Gelöbnis).

Die/der zweite und dritte/r Bürgermeister/in wurde vereidigt und erhalten folgenden Vereidigungstext:

"Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten (so wahr mir Gott helfe)".
 

Beschluss:

Frau Ulla Schwarte wurde als 2. Bürgermeisterin vereidigt unter nachstehender Treueformel.
Herr Andreas Rohringer wurde als 3. Bürgermeister vereidigt unter nachstehender Treueformel:

"Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten (so wahr mir Gott helfe)".

 


 



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