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öffentlich


Festlegung der weiteren Stellvertretungen



Sachvortrag:

Um Handlungsfähigkeit zu sichern, ist die Festlegung (keine Wahl) ratsam. Nach der bisherigen Geschäftsordnung wird für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters das jeweils älteste Gemeinderatsmitglied als weiterer Stellvertreter bestimmt. Die bisherige Regelung dürfte etwas ungenau gewesen sein und sollte so nicht übernommen werden.
 
Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bestimmt der Gemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO eine weitere Stellvertretung in folgender Reihenfolge:
1.
2.
3.
 
Möglich sind aber auch andere Regelungen. Beispiele aus der Praxis:
- in der Reihenfolge des Dienstalters als Gemeinderatsmitglied, bei gleichem Dienstalter das jeweils lebensälteste Mitglied;
- in der Reihenfolge des Lebensalters als Gemeinderatsmitglied, bei gleichem Lebensalter das jeweils dienstälteste Gemeinderatsmitglied;
- Vertretung durch die Fraktionsvorsitzenden in der Reihenfolge der Fraktionsstärke, bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt, dass für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen die Vertretung durch die Fraktionsvorsitzenden in der Reihenfolge der Fraktionsstärke erfolgt. Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat Obermichelbach beschließt, dass für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen die Vertretung durch die Fraktionsvorsitzenden in der Reihenfolge der Fraktionsstärke erfolgt. Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
  0
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
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