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öffentlich


Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020; Beratung und evtl. Beschluss



Sachvortrag:

Gemeinde Tuchenbach Haushalt 2020
 
Vorbericht
Für das Haushaltsjahr 2020 kann mit einem geplanten positiven Jahresergebnis gerechnet werden. Der Haushaltsplan schließt im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 3.354.630,00 € und dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.832.220,00 € ab, so dass sich im Saldo ein Jahresergebnis von 522.410,00 € ergibt.
 
Der Finanzhaushalt schließt insgesamt mit einem negativen Saldo von -2.039.770,00 € ab. Dieser Saldo berücksichtigt die Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Saldo 417.530,00 €), die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo -4.855.700,00 €) sowie die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.398.400,00 €). Die Haushaltssatzung 2020 beinhaltet eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,00 €. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt. Die Hebesätze blieben sowohl bei den Grundsteuern A und B als auch bei der Gewerbesteuer unverändert.
 
Ergebnishaushalt 2020
Der Ergebnishaushalt enthält alle Erträge und Aufwendungen im Planjahr.
 
Ein großer Teil der Erträge entfällt auf die gemeindlichen Steuern, die im Produkt 6110 zu finden sind. Da die Hebesätze bezüglich der Grundsteuern (A und B), sowie der Gewerbesteuer nicht verändert wurden, wurde sich bei dem Ansatz an den Vorjahren orientiert. Insgesamt können 1.502.700,00 € an Steuererträgen veranschlagt werden; davon 166.100,00 € für Grundsteuer A und B (PSK 6110.9999.401100 und 6110.9999.401200) und 200.000,00 € für Gewerbesteuer (PSK 6110.9999.401300). Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde aufgrund der aktuellen Situation (Corona und die wirtschaftlichen Folgen) vorsichtig gebildet. Eine genaue Prognose hierzu ist äußerst schwierig bzw. nicht möglich.
 
Die Beteiligungsbeträge an der Einkommensteuer (6110.9999.402100), der Einkommensteuerersatzleistung (6110.9999.413110) und der Umsatzsteuer (6110.9999.402200) wurden laut entsprechender Meldung veranschlagt. Insgesamt können Erträge in Höhe von 1.214.100,00€ erwartet werden.
 
Im Bereich der kindbezogenen Förderung (BayKiBiG) wurden 375.000,00 € an staatlicher Förderung veranschlagt (3610.9999.414100). Diesen Erträgen stehen jedoch Aufwendungen in Höhe von 645.000,00 € (3610.9999.530400) entgegen. 
 
Die jährliche Schlüsselzuweisung (6110.9999.411100) musste dieses Jahr auf 539.950,00 € leicht gesenkt werden (Vergleich Vorjahr 595.500,00 €).
Die Kanalgebühren sind beim Produktsachkonto 5380.9999.432100 mit 127.200,00 € veranschlagt und wurden aufgrund der Vorjahreswerte festgesetzt. Hier empfiehlt sich in den künftigen Jahren die Abrechnungsmodalitäten auf Verbrauchsgebühren umzustellen.
 
Vor allem aufgrund einiger Grundstücksverkäufe kann in diesem Jahr ein positives Jahresergebnis erzielt werden; durch diese können außerordentliche Erträge generiert werden, die durch die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis entstehen. Es ist geplant eine Teilfläche beim Winklerhof, verschiedene Flächen aus den Baugebieten 11 und 14 sowie eine Fläche in der Nähe des Bauhofes zu veräußern, so dass insgesamt außerordentliche Erträge in Höhe von 361.650,00 € angesetzt werden können. Die Ansätze sind bei den Produktsachkonten 1115.6428.491100, 1115.6710.491100, 1115.6740.491100 und 1115.9999.491100 zu finden.
 
Im Bereich der Aufwendungen sind ebenfalls einige Eckpunkte zu erwähnen.  

Die Personalaufwendungen der Mitarbeiter im gemeindlichen Bauhof sind wie immer gesamt bei den Produktsachkonten 5410.5292.501200/502200/503200 geplant. Nach Ablauf des Jahres 2020 werden die gesamten Lohnkosten nach tatsächlichen Arbeitsstunden auf die verschiedenen Produkte aufgeteilt. Bei den Ansätzen wurden die regelmäßigen Tariferhöhungen, sowie personelle Veränderungen berücksichtigt.
 
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (ab Zeile 13) wurden die Ansätze mit den Vorjahren abgeglichen und gegebenenfalls angepasst. Darunter fallen auch die Aufwendungen für den Unterhalt der Bauhoffahrzeuge (Produkt 1114).
 
Wie oben bereits bei den Erträgen erwähnt sind für die Aufwendungen der kindbezogenen Förderung 645.000,00 € angesetzt (3610.9999.530400). Diese Kosten werden pro Kind, abhängig der Buchungszeiten und der Einrichtung ermittelt, und mit den Trägern abgerechnet. Die Ansätze wurden aufgrund der bereits beantragten Mittel und den Erfahrungswerten aus Vorjahren ermittelt. Eine Erhöhung der zu betreuenden Kinder aufgrund der Baumaßnahmen im Kindergarten und der Kinderkrippe wurde in diesem Jahr noch nicht berücksichtigt, da mit der Fertigstellung der Baumaßnahme erst zum Ende des Jahres gerechnet werden kann. 

 Die Schulverbandsumlage (2100.9999.545300) wurde entsprechend des beschlossenen Haushaltes 2020 des Schulverbands Veitsbronn angesetzt.  Die komplette Umlage von 116.011,66 € setzt sich aus der Schulverbandsumlage in Höhe von veranschlagten 104.000,00 € und einer Investitionsumlage (2100.9999.781300) von 22.100,00 € zusammen. Die Investitionsumlage ist im investiven Teil des Finanzhaushaltes zu finden (2100.9999.781300). Bei der Schulverbandsumlage kann im Vergleich zur Umlage 2019 in Höhe von insgesamt 133.460,27 € eine kleine Verminderung von 17.448,61 € festgestellt werden.  Bei der Umlage wurde zusätzlich eine eventuelle Nachzahlung aus 2019 in Höhe von 10.000,00 € berücksichtigt.
 
Im Bereich der Feuerwehr (Produkt 1261) sind aufgrund entsprechender Meldung verschiedene Ersatzbeschaffungen und Unterhaltsmaßnahmen berücksichtigt. Beim Unterhalt für die Maschinen und Geräte stehen 10.750,00 € zur Verfügung (PSK 1261.9999.522200). Außerdem wurden 5.250,00 € für Schutzkleidung (1261.1310.526100) und 2.500,00 € für Aus- und Fortbildung (1261.9999.526120) angesetzt.
 
Nach wie vor steht die Abwicklung zur Schaffung einer Einrichtung für "Ambulantes betreutes Wohnen" an. Es wurden bereits mehrfach Gespräche mit der AWO geführt und es liegt ein entsprechender Vertrag vor. Ein genauer Umsetzungszeitpunkt liegt aber noch nicht fest und der Baubeginn verzögert sich. Aus dem Vertrag ergibt sich jedoch die Verpflichtung einer Starthilfe in Höhe von maximal 50.000,00 €. Hierfür wurden bereits in den Jahren 2017 und 2019 insgesamt 40.000,00 € an Rückstellungen gebildet, so dass für dieses Jahr die noch restlichen 10.000,00 € für die Zuführung in die Rückstellung bei dem PSK 3519.3510.549220 geplant sind.
 
Im Straßen- sowie im Kanalunterhalt stehen in diesem Jahr keine außergewöhnlichen Maßnahmen an. Die Ansätze in den Produkten 5410 (Straße) und 5380 (Abwasserbeseitigung) berücksichtigen die gängigen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen. Die Baumaßnahme Kläranlage wird im investiven Bereich erläutert.
 
Für die städtebauliche Planung und Entwicklung (Produkt 5110) ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans berücksichtigt. Es wird mit insgesamten Kosten von rund 100.000,00 € gerechnet, wovon 60.000,00 € im laufenden Jahr und 40.000,00 € in 2021 angesetzt sind (PSK 5110.9999.529700).
 
Bereits im letzten Jahr war ein Ansatz für die Dachreparatur Eingang Friedenskirche geplant. Diese Maßnahme wurde jedoch nicht durchgeführt; deshalb sind heuer wieder 40.000,00 € auf dem Produktsachkonto 5330.5950.521200 angesetzt. Die Kostenbeteiligung der Kirche von 50 % sind mit 20.000,00 € beim PSK 5530.5950.448800 berücksichtigt.
 
Alle Aufwendungen für das Bürgerhaus sind beim Produkt 5731 zu finden.
 
Der Kreisumlagen Hebesatz wurde von 42,25 % in 2019 für das Haushaltsjahr 2020 auf  40,75 % gesenkt. Da die Umlagekraft der Gemeinde Tuchenbach im Vergleich zum Vorjahr jedoch erheblich gestiegen ist, muss ein Anstieg der Kreisumlage verzeichnet werden. Es ist ein Ansatz von 561.600,00 € beim Produktsachkonto 6110.9999.537210 veranschlagt (Ansatz Vorjahr: 308.200,00 €).
 
Auch bei der Verwaltungsgemeinschaftsumlage muss aufgrund der in der Verwaltungsgemeinschaft geplanten Maßnahmen und organisatorischen Umstrukturierungen eine Erhöhung eingeplant werden. Beim Produktsachkonto 6110.9999.537220 werden 255.850,00 € (2019: 231.500,00 €) bereitgestellt. Die geplanten Investitionen der Verwaltungsgemeinschaft schlagen sich bei der Gemeinde in Form der Investitionsumlage nieder (siehe Erklärung im investiven Bereich des Finanzhaushalts). 
 
Finanzhaushalt 2020
 
Der Finanzhaushalt besteht aus drei Teilen.
 Den Ein-und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit, die überwiegend den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts (ausgenommen der Ertrags- und Aufwandskonten, die nicht zahlungswirksam sind, wie Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Zuführungen und Entnahmen in und aus Rückstellungen und verschiedenen internen Leistungsverrechnungen) entsprechen.
 Den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Aus diesem Bereich werden einige Positionen im Folgenden noch näher erläutert
 und den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit.
 
 
 
Der investive Bereich des Finanzhaushalts beginnt ab Zeile 15.
 
Durch die geplanten Grundstücksverkäufe kann im Finanzhaushalt im Bereich der Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken ein Ansatz von insgesamt  862.000,00 € geplant werden. Im Teil der Erläuterungen Ergebnishaushalt des Vorberichts wurden bereits die damit verbundenen außerordentlichen Erträge erklärt. In Finanzhaushalt sind die gesamten Einzahlungen aufgrund der Verkäufe veranschlagt. Für die Teilfläche Winklerhof 240.000,00 € (1115.6428.682100), 326.700,00 € im Baugebiet 11 (1115.6710.682100), 69.550,00 € im Baugebiet 14 (1115.6740.682100) und für die Fläche in der Nähe das Bauhofs 225.750,00 € (1115.9999.682100).
 
Im Bereich des Bauhofs sind bei dem Produktsachkonto 1114.1639.783100 Anschaffungskosten verschiedenster Geräte bzw. Maschinen zu finden (16.000,00 €). Es sollen unter anderem Geschwindigkeitsmessgeräte und ein Rasenmäher angeschafft werden. Darüber hinaus sind die Anschaffung eines Schleppers mit 120.000,00 € und ein zusätzliches Auto für den Bauhof mit 30.000,00 € geplant (PSK 1114.1639.783101).
 
 
Für das Baugebiet 14 sind noch verschiedene Restmaßnahmen durchzuführen. Unter anderem die Beschilderung der Straßen, Ausgleichsbepflanzungen und die Markierung von Parkplätzen; hierfür sind 15.000,00 € beim PSK 1115.6740.785400 angesetzt. Außerdem sind Restkosten für den Spielplatz in Höhe von 8.000,00 € (PSK 3620.6740.785900) berücksichtigt.
 
Für einen Grunderwerb, der eventuell für die Errichtung eines Bolzplatzes im Baugebiet 14 dienen soll, sind 50.000,00 € geplant (PSK 1115.9999.782100).
 
Der Gemeinderat Tuchenbach hat im letzten Jahr beschlossen, den Diakonieverein Veitsbronn bei seiner Baumaßnahme mit 5.000,00 € zu unterstützen. Dieser Investitionskostenzuschuss ist bei dem Produktsachkonto 2910.9999.781800 angesetzt.
 
Die Erweiterung des Kindergartens sowie der Neubau einer Krippe stellt eine der größeren Investitionsmaßnahmen in diesem Haushaltsjahr dar; begonnen wurde bereits im Vorjahr 2019. Für den Kindergarten muss mit geschätzten Gesamtkosten von 855.260,00 € gerechnet werden. Unter Berücksichtigung der bereits im letzten Jahr getätigten Zahlungen ist für das laufende Jahr ein Ansatz von 700.00,00 € und für 2021 ein Restansatz mit 135.000,00 € geplant (Produktsachkonto 3610.3110.785100).
 
Der Neubau der Kinderkrippe schlägt mit geschätzten Gesamtkosten von 1.157.110,00 € zu Buche. Im Jahr 2019 wurde bereits ein geringer Teil investiert. Für das laufende Haushaltsjahr stehen nun 1.000.000,00 € und für das Jahr 2021 ein Restansatz von 127.000,00 € zur Verfügung (PSK 3610.3120.785100). Diese Maßnahmen sind zuwendungsfähig und werden über Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG und über die Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 gefördert. Entsprechende Anträge wurden bereits am 18.06.2019 an die Regierung von Mittelfranken gestellt und mit Bescheid vom25.07.2019 bewilligt. Es stehen insgesamte Fördermittel in Höhe von 738.000,00 € zur Verfügung. Diese Zuschüsse sind anteilig für das Jahr 2020 bei den Produktsachkonten 3610.3110.681100 (Kindergarten 157.000,00 €) und 3610.3120.681100 (Kinderkrippe 215.000,00 €) angesetzt.
 
Die Investitionskosten von rund 5.000.000,00 € für die Baumaßnahme Kläranlage sind beim Produktsachkonto 5380.5112.785400 veranschlagt. Die Kosten setzen sich aus Baukosten (baulicher und technischer Teil) und den Honorarkosten zusammen. Im Jahr 2019 wurden bereits rund 666.000,00 € investiert. Die verbleibenden Kosten von rund 4.335.000,00 € werden auf das laufende Jahr und das Jahr 2021 aufgeteilt. Ein Großteil der Investitionskosten wird natürlich heuer anfallen, so dass 4.000.000,00 € für 2020 und die Restkosten mit 335.000,00 € im Jahr 2021 geplant sind.
 
Aufgrund des Glasfaserausbaus wurde im Gemeinderat der Beschluss gefasst, dass in diesem Zusammenhang ein Großteil der Gehwege saniert wird; dafür wurden auf dem PSK 5410.5223.785300 200.000,00 € bereitgestellt.
 
Darüber hinaus soll im Bereich der Straßen die Straßenbeleuchtung im Innweg errichtet werden; hierfür stehen auf dem PSK 5410.5233.785900 15.000,00 € zur Verfügung. Außerdem ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle Haupt- Obermichelbacher Straße mit 10.000,00 € beim Produktsachkonto 5470.5231.785900 geplant; eine eventuelle Förderung von 50 % wurde berücksichtigt (5470.5231.681100).
 
Wie im Bereich des Ergebnishaushalts bereits erwähnt leistet die Gemeinde die VG-Umlage in Form der Verwaltungsumlage (im Ergebnishaushalt) und der Investitionsumlage (Finanzhaushalt). Die Investitionsumlage stellt die von der Verwaltungsgemeinschaft benötigten Mittel zur Finanzierung ihrer Investitionen dar. Die gemeindlichen Anteile werden im Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft ermittelt. Die Differenzierung zwischen laufenden Verwaltungskosten und Investitionen wird planerisch abgebildet, so dass beim Produktsachkonto 6110.9999.781200 ein Ansatz von 8.700,00 € zu finden ist.  Aufgrund der doch umfangreich geplanten Investitionen wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.000.000,00 € geplant. Ob und in welchem Umfang eine Kreditaufnahme nötig ist wird sich im Laufe des Haushaltsjahres zeigen. Der Ansatz ermöglicht zumindest eine Aufnahme bis zu 2.000.000,00 € (PSK 6120.9999.692730 Einzahlungen aus Investitionskrediten).
 
Der Finanzhaushalt schließt mit einem Saldo von - 2.039.770,00 €. Dieser Saldo beschreibt lediglich die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes vom Anfang des Jahres 2020 bis zum Abschluss. Der Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2020 betrug 2.532.655 €, so dass sich ein voraussichtlicher Endstand an Liquiditätsreserven von 492.885 € errechnet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Einzahlung aus Investitionskrediten von 2.000.000,00 € berücksichtigt ist. Ohne diese geplante Einzahlung bestünde ein Saldo von - 4.039.770,00 € und die liquiden Mittel zum Jahresanfang würden nicht genügen. Es ist daher auch wahrscheinlich, dass die geplanten Kreditermächtigungen ausgeschöpft werden müssen.
 
Im Allgemeinen wurden die Ansätze aller Produktsachkonten mit den Werten der Vorjahre abgeglichen, gegebenenfalls angepasst bzw. Veränderungen berücksichtigt.
 
In der Gesamtheit kann für das Haushaltsjahr 2020 ein positives Ergebnis im Ergebnishaushalt festgestellt werden, was vor allem auf die durch die Veräußerung von Grundstücken generierten außerordentlichen Erträgen zurück zu führen ist. Fallen künftig solche Erträge weg, muss vermehrt darauf geachtet werden die laufenden Aufwendungen durch ordentliche Erträge in Form von z.B. Steuern und Gebühren decken zu können. Der negative Saldo im Finanzhaushalt entsteht natürlich durch die Höhe der geplanten Investitionskosten, welche in diesem Jahr überdurchschnittlich hoch sind. Diesen Investitionskosten stehen, wie bereits erwähnt, eine Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten entgegen.
 
Das Haushaltsjahr wird im Ergebnishaushalt zwar nicht mit einem Jahresfehlbetrag abgeschlossen. Es gilt jedoch grundsätzlich zu beachten, dass erwirtschaftete Fehlbeträge innerhalb der nächsten darauffolgenden drei Jahre ausgeglichen werden müssen, um eine Verringerung des Eigenkapitals zu vermeiden. Der negative Saldo im Finanzhaushalt stellt wie oben bereits erläutert nur die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes dar.
 
Außerdem sollte immer bedacht werden, dass getätigte Investitionen in den folgenden Jahren den Ergebnishaushalt unter anderem in Form der Abschreibungen und Unterhaltskosten belasten werden und für diese Aufwendungen Erträge gegenüberstehen müssen, damit Jahresfehlbeträge vermieden werden können.

Anlagen
Als Anlagen sind dem Haushaltsplan der Stellenplan und der voraussichtliche Stand der Schulden beigefügt.
Im Stellenplan 2020 sind alle Beschäftigten der Gemeinde Tuchenbach aufgeführt. Dies umfasst den gemeindlichen Bauhof. Im Vergleich zum Stellenplan 2019 ergaben sich für das Haushaltsjahr 2020 keine Veränderungen.

Die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zum 31.12.2020 zeigt den Schuldenstand zum Anfang des Jahres sowie die Entwicklung im Verlauf des Haushaltsjahres. Zu Beginn des Haushaltsjahres besteht ein Schuldenstand von 0,00 €.
 
Für das Jahr 2020 muss eine eventuelle Neuverschuldung mit 2.000.000,00 € berücksichtigt werden und die ordentlichen Tilgungen mit ca. 95.600,00 €, so dass am Ende des Haushaltsjahres mit einem Schuldenstand von 1.904.400,00 € zu rechnen ist. Bei der Einwohnerzahl zum 31.12.2019 (1.418 Einwohner) entspräche dies einer pro Kopf Verschuldung von 1.343,02 €/pro Kopf; die durchschnittliche pro Kopf Verschuldung vergleichbarer Gemeinden liegt bei 582,00 €/pro Kopf (Stand zum 31.12.2017).  Natürlich läge man dann deutlich über dem Durchschnitt. Bei einem derartigen Investitionsvolumen lässt sich eine Verschuldung jedoch nicht vermeiden; bei Investitionsmaßnahmen werden Vermögenswerte geschaffen, die dem Schuldenstand gegenüberstehen.
 
 

Erster Bürgermeister Eder bedankt sich bei Frau Morjan für die Erstellung des Haushaltes und geht kurz auf einzelne Positionen des Haushaltes ein. Danach erteilt er  Frau Morjan das Wort.

Anhand der Notizen der Produktsachkonten diskutiert das Gremium über einzelne Punkte:

Gemeinderat Fleischmann geht auf die Position Grundstücksverkäufe ein und regt an über den Grundstücksverkauf in der jetzigen Zeit nachzudenken. Vielleicht wäre angesichts der aktuell niedrigen Zinsphase es besser einen Kredit aufzunehmen und die Wertsteigerung der Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.
Erster Bürgermeister Eder teilt mit, dass die Grundstücke damals gekauft wurden, um sie für die Kosten der Kläranlagensanierung wieder zu verkaufen. Eine Kreditaufnahme ist ohnehin im Haushalsplan bereits berücksichtigt. Kredit werden zudem von der Aufsichtsbehörde überprüft und können nicht in beliebiger Höhe beantragt werden. Sollten die Grundstücke nicht verkauft werden, steigt die Verschuldung in Tuchenbach pro Kopf weiter an.
Frau Morjan macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der momentan hohen Investitionen ein Grundstücksverkauf dem Haushalt gut tun würde. Außerdem kommen im Laufe des Jahres auch hin und wieder unvorhergesehene Ausgaben auf die Gemeinde zu. (z.B. Sanierung Bürgerhaus)

Gemeinderätin Krück schlägt zur Steigerung der Einnahmen die Erhöhung der Hundesteuer vor.
Frau Morjan teilt mit, dass die Hundesteuer mit einem Anteil von 2800,00 Euro keinen großen Anteil an den Einnahmen hat und die Erhöhung nicht haushaltsrelevant ist.

Gemeinderätin Kratzer fragt nach, wie lange die Mietausfallgarantie der AWO für das betreute Wohnen vereinbart ist und wo die Motivation liegt diese überhaupt zu vermieten.
Frau Morjan teilt mit, dass der Zeitraum vertraglich geregelt ist. Gemeinderat Goebel sieht die Motivation darin, dass der Betrag aus der Mietausfallgarantie zur Bezahlung der Pflegekräfte nicht ausreicht und der Betreiber in dieser Zeit auch keine Zusatzleistungen anbieten bzw. abrechnen kann.

Gemeinderätin Kratzer findet in keiner Position des Haushaltes einen Ansatz für Umwelt und Natur und für Schulungen in diesem Bereich. Sie sieht Bedarf und plädiert dafür eine Rückstellung zu bilden.
Erster Bürgermeister Eder teilt mit, dass die kleineren Investitionen (z.B. Samen für eine Blumenwiese) auch ohne Rückstellungen getätigt werden.
Frau Morjan weist darauf hin, dass es eine separate Position Aus-und Fortbildung im Haushalt gibt, der dafür vorgesehen ist. Bepflanzungen jeder Art sind unter der Position Grünanlagen zu finden. Es wird beschlossen den Betrag für die Grünanlagen auf 5.000,00 Euro zu erhöhen.

Gemeinderat Ziegler fragt nach, ob schon ein Grundstück für den Bolzplatz gefunden wurde. Erster Bürgermeister Eder teilt mit, dass noch kein Grundstück gefunden wurde aber für den Kauf wurden Rückstellungen gebildet.

Gemeinderat Fleischmann möchte einen Haushaltsansatz für die Sanierung der Ringstraße berücksichtigt wissen und fragt  nach, ob dies schon eingerechnet ist.
Erster Bürgermeister Eder teilt mit, dass dies noch in den Haushaltsplan mit aufgenommen werden muss, ebenso wie die Sanierung für das Dach des Bürgerhauses.

Gemeinderat Fleischmann fragt nach, ob bei den Einnahmen der Einkommensteuer die Corona-Krise schon berücksichtigt ist.
Frau Morjan teilt mit, dass sie von den statistischen Ämtern noch keine Meldung erhalten hat, wonach die Zahlen geändert werden müssen.

Gemeinderat Fleischmann fragt nach, ob Rückstellungen für einen Grundstückskauf vorhanden sind.
Frau Morjan teilt mit dass es ein allgemeines Grundstücks-Kauf-Konto gibt und dort ein Betrag von 50.000,00 Euro vorhanden ist. (Ansatz für den Kauf eines Bolzplatzes).

 Nach der Diskussion wurden folgende Änderungen beschlossen:

  1. Für das Bürgerhaus wird eine Rückstellung in Höhe von 200.000,00 Euro für die Dachsanierung gebildet.
  2. Für die Sanierungsmaßnahmen der Ringstraße werden 10.000,00 Euro berücksichtigt.
  3. Der Etat für die Grünflächen wird auf 5.000,00 Euro erhöht.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt die Haushaltssatzung 2020 einschließlich aller Anlagen unter Berücksichtigung der in den Haushaltsberatungen vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen. Die Salden werden seitens der Verwaltung nachberechnet und angepasst.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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