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öffentlich


Antrag von auf Isolierte Befreiung für den Bau einer Garage auf Flur-Nr. 47, Burgstallstraße 26; Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Herr Sebastian Maisel, Gartenstraße 3a in 90587 Obermichelbach stellt einen Antrag auf isolierte Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung einer Garage auf Flur-Nr. 47, Burgstallstraße 26 in 90587 Obermichelbach. Die Garage soll im rückwärtigen Grundstücksteil zur Schaffung von zusätzlichem Platzbedarf für ein Fahrzeug errichtet werden und liegt außerhalb der Baugrenze.
Die Garage selber ist nach Art. 57 Abs. 1 BayBo Verfahrensfrei.
 
Das o.g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Obermichelbach West".
 
Aus Sicht der Verwaltung spricht der Überschreitung der Baugrenze nichts entgegen. Es wird empfohlen, dem Antrag von Herrn Sebastian Maisel zuzustimmen.



Aus der Sitzung

Herr Funck erkundigt sich nach dem Zufahrtsweg zur geplanten Garage und teilt mit, dass man im Bayernatlas leider keine Bebauungspläne mehr einsehen kann. Über den Bayernatlas schaut man sich gemeinsam die Zufahrt und die Grundstückssituation an. Die Zufahrt erfolgt über die Burgstallstraße und einen "Wendehammer", welcher sich bereits auf dem Grundstück befindet. Der Bebauungsplan ist ziemlich alt und überholungsbedürftig. Die Bebauungspläne können jederzeit von der Gemeinde angefordert und auch in der Verwaltung eingesehen werden, falls es weiterhin Probleme mit dem Bayernatlas geben sollte.

Herr Winterbauer stellt die Frage, warum die Nachbarunterschriften nicht eingeholt wurden. Grundsätzlich ist der Bauherr für die Benachrichtigung der Nachbarn zuständig. Tut er dies nicht oder verweigert der Nachbar die Unterschrift, ist diesem eine Ausfertigung der Baugenehmigung zu übermitteln (Art. 66 BayBO).

Zudem kommt im Bauausschuss die Frage auf, wie der Eigentümer das Regenwasser ableiten wird. Bürgermeister Zimmermann teilt mit, dass der Eigentümer das Wasser entweder in den Kanal einleiten oder auf dem Grundstück versickern lassen kann. Dies wird man dann bei den Berechnungen der Abwassergebühr berücksichtigen, falls der Eigentümer die Versickerung des Wassers bei der Verwaltung anmeldet.

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt die erforderliche Befreiung für den Bau einer Garage auf der Flur-Nr. 47, Burgstallstraße 26 von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 "Obermichelbach West" in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze.


 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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