Herr Peter Hübner, Friedenstraße 36, 92318 Neumarkt stellt einen Antrag auf Nutzungsänderung von einer Postfiliale/Gewerbe zu Wohnzwecken auf Flur-Nr.182/2, Rothenberger Straße 5 in 90587 Obermichelbach.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Obermichelbach Nr. 1 "Süd Teil 1". Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mischgebiet nach BauNVO.
In der ehemaligen Postfiliale/Gewerbe soll eine Wohnung mit 40,53 m² entstehen und somit mehr Wohnraum geschaffen werden. Ein Stellplatz ist laut Bauantrag vorhanden.
Der Nutzungsänderung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Aus der Sitzung
Gemeinderat Funck zweifelt die im Bauantrag genannten Baukosten an. Diese seien für die geplante Nutzungsänderung viel zu niedrig. Die Verwaltung hat hierauf jedoch keinen Einfluss und muss dies zur Prüfung an das Landratsamt weitergeben. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird das Landratsamt bei Zweifeln eventuell auf den Antragssteller zugehen.
Nach kurzer Diskussion wird zudem festgestellt, dass im Bauantrag ein Stellplatz nachgewiesen wurde und sich das Landratsamt auch in diesem Fall mit der Stellplatzfrage beschäftigen wird. Auf dem Grundstück, rund um das Gebäude des Eigentümers, sind jedoch etliche Stellplätze vorhanden. Auch für die vorherige Nutzung von Gewerbe waren Stellplätze nachzuweisen, welche nun der geplanten Wohnung zugewiesen werden.
Es wird festgehalten, dass die Verwaltung das Landratsamt auf die angegebenen Baukosten und auf die Stellplätze hinweisen soll.
Der Bauauschuss Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung zum Ausbau einer Postfiliale/Gewerbe zur Wohnung auf Flur-Nr. 182/2 gemäß § 36 BauGB.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |