Herr von Kameke beantragt auf dem Grundstück Flur-Nr. 214/22 Buchenstraße 15 in 90587 Obermichelbach den Neubau einer Wohneinheit 1 mit Einliegerwohnung im Dachgeschoß mit Carport und 3 Stellplätzen und eine Wohneinheit 2 mit Doppelgarage. Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.1 "Obermichelbach Süd Teil 1".
Für das Bauvorhaben wird eine Befreiung zur Kniestockhöhe beantragt, laut Bebauungsplan ist eine Kniestockhöhe von 50 cm erlaubt, beantragt wird 100 cm.
Weiterhin wird eine Befreiung der Baugrenzen westlich des Baugrundstückes beantragt, diese Überschreitung bis 1,65 Meter.
Nach Rücksprache mit der Bauabteilung des Landratsamt Fürth kann der Befreiung der Kniestockhöhe und der Befreiung der Überschreitung der Baugrenze nicht zugestimmt werden.
Einer Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze für den Carport ist genehmigungsfähig.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauantrag von Herrn von Kameke kein Einvernehmen zu erteilen.
Aus der Sitzung
Der Bauantrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen und somit gestrichen.