Im Obergeschoss der Bürgerhalle Obermichelbach soll als Abtrennung und Lärmschutz zwischen den beiden Verwaltungsbüros und dem restlichen Teil der Bürgerhalle eine Glastür eingebaut werden.
Hierzu wurden fünf Firmen angefragt. Drei Firmen haben sich die Situation vor Ort angesehen, aber nur zwei haben bisher ein Angebot abgegeben. Eine Firma hat ein zusätzliches Alternativangebot abgegeben.
Die Verwaltung hat bereits mit einer weiteren, im Landkreis Fürth ansässigen Firma Kontakt aufgenommen um ein zusätzliches vergleichbares Angebot zu erhalten. Dieses wird erst zur Sitzung vorgelegt werden können.
Der bisherige Kostenvergleich stellt sich wie folgt dar:
Firma | Ort | Bruttopreis |
Anbieter A | Nürnberg | 4.242,90 € |
Anbieter B | Wilhermsdorf | 5.153,89 € |
Anbieter A (Alternativangebot) | Nürnberg | 5.922,56 € |
Das günstigste Angebot des Anbieters A besteht aus zwei feststehenden Seitenteilen und einer Drehtüre aus Glas. Die anderen beiden Angebote, welche preislich etwas teurer sind, bestehen aus jeweils einem feststehenden Seitenteil, einer Drehtüre und einem Bedarfflügel.
Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, sich für einen Bedarfflügel bzw. eine zweiflüglige Tür zu entscheiden, da die Eingangstür zum Sitzungssaal ebenfalls eine zweiflüglige Tür ist. Sollten die Tische und Stühle oder sonstige Sachen aus dem Sitzungsaal oder in den Sitzungssaal geräumt werden, ist es notwendig beide Türflügel zu öffnen.
Die angebotene Tür des Anbieters B ist ähnlich der Tür, welche bereits im Erdgeschoss der Bürgerhalle verbaut ist und deshalb favorisiert wird.
Im Haushalt der Gemeinde Obermichelbach stehen für die geplante Maßnahme Mittel in Höhe von 6.500 € zur Verfügung.
Aus der Sitzung
Kurzfristig wurde den Mitgliedern das im Sachvortrag angekündigte Angebot übermittelt. Dieses schließt mit einem Bruttobetrag von 5.369,88 €. Herr Lauterbach erläutert kurz den Kostenvergleich und geht auf die Notwendigkeit einer Türe mit Bedarfflügel ein.
Gemeinderat Tiefel merkt an, dass dies keine Rauchschutztüre ist und die Tür im Nachhinein mit dem Brandschutzkonzept in Konflikt stehen könnte. Bei dem neuen Angebot ist als Alternativposten ein Obertürschließer mit Rauchschalterzentrale angegeben, welches allerdings einen Mehrpreis in Höhe von 989 € netto bedeutet. Die Mitglieder des Bauausschusses sind sich einig, dass vor Auftragsvergabe geprüft werden soll, ob für diese Tür besondere Anforderungen im Rahmen des Brandschutzkonzeptes bestehen. Eventuell gibt es auch einen Bestandsschutz für diese Liegenschaft und es wäre sogar kein Brandschutzkonzept notwendig. Die Verwaltung soll daher das weitere Vorgehen prüfen und die angesprochenen Punkte beachten.