Verwaltungsgemeinschaft
Obermichelbach-Tuchenbach
01 | Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden |
02 | Entscheidung über die Anzahl der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, dass zwei Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt werden. |
03 | Wahl des/r Stellvertreter/s des Gemeinschaftsvorsitzenden Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach hat ersten Bürgermeister Leonhard Eder als ersten Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden in geheimer Wahl bestimmt. Durch Losentscheid wird Frau Ulla Schwarte zur zweiten Stellvertreterin des Gemeinschaftsvorsitzenden bestimmt. |
04 | Bestellung der ersten und zweiten Bürgermeister/innen zu Eheschließungsstandesbeamten bzw.- beamtinnen Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Bestellung der ersten Bürgermeister Bernd Zimmermann und Leonhard Eder und der zweiten Bürgermeisterinnen Ulla Schwarte und Michaela Schmidt mit Wirkung vom 25.05.2020 zu Standesbeamten mit Beschränkung auf die Vornahme von Eheschließungen für den Standesamtsbezirk Obermichelbach-Tuchenbach auf jederzeitigen Widerruf. |
05 | Erlass einer Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Der Entwurf der Entschädigungssatzung entspricht im Wesentlichen der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages und der bisherigen Satzung. Ehrenamtliche Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder ihrer (vorberatenden) Ausschüsse in Höhe von 25 Euro je Sitzung. Der Vorsitzende der Gemeinschaftsversammlung erhält für seine Tätigkeit als Vorsitzender und Leiter der Verwaltung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 400 Euro. Der erste Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält neben seiner Entschädigung als Mitglied der Gemeinschaftsversammlung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro für alle Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. |
06 | Erlass einer Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung entspricht im Wesentlichen der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages und der bisherigen Regelungen. Hauptsächliche Änderungen sind:
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07 | Serverumstellung Die Gemeinschaftsversammlung ermächtigt den Gemeinschaftsvorsitzenden aufgrund der dringenden Notwendigkeit bzgl. Aufrechterhaltung des Systembetriebs die Beschaffung der vorgeschlagenen IT-Komponenten im Rahmen der Festsetzung im Haushalt 2020 bis zu einer Höhe von 20.000 € ohne weiteren Beschluss abzuwickeln. |
08 | Sachstand Mitteilungsblatt Es wird über den Sachstand berichtet und die Gründung eines Arbeitskreises vorgeschlagen. |