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öffentlich


Beteiligung Bebauungsplan Nr. 42 "Kreppendorf" der Gemeinde Veitsbronn; Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Die Gemeinde Veitsbronn hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 "Kreppendorf" und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf vom 17.10.2019 beschlossen.
 
Mit Entwurf vom 02.04.2020 wird nun die erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Gemeinde Obermichelbach beteiligt.
 
Nähere Informationen zum geplanten Bebauungsplan Nr. 42 "Kreppendorf" können dem als Dateianlage beigefügten Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land entnommen werden.
 
Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Obermichelbach durch diese Aufstellung nicht betroffen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Obermichelbach hat keine Einwände zum Entwurf der erneuten Beteiligung bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 "Kreppendorf" der Gemeinde Veitsbronn.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
  0
Persönlich beteiligt:
  0
Anwesende Mitglieder:
17
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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