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öffentlich


Bauantrag zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Milchglas und Metallelementen; Beschluss



Sachvortrag:

Herr Jürgen Besser und Frau Daniela Besser beantragen die Errichtung eines Sichtschutzzaunes aus Milchglas und Metallelementen (Lochblech/Alu-Lamellen) mit einer Höhe von 2,50 Meter und einer Länge von 19,20 Meter auf der Flur-Nr. 469/20 und 470/7, Haferweg 14, in 90587 Tuchenbach.

Die unmittelbar an die Grundstücksgrenze anschließende Nachbarterrasse und Freibereiche liegen 50 cm über dem Niveau des Antragstellers. Auf Grund dieser bestehenden Höhensituation besteht ungeschützte Einsicht des Nachbarn in sensible Bereiche des Antragstellers. Mit dem geplanten Sichtschutz wird eine Höhe von 2,00 Meter ab Geländeniveau des Nachbargrundstückes nicht überschritten.

Für das Grundstück Haferweg 14 gilt die Satzung des Bebauungsplanes Nr.11 der Gemeinde Tuchenbach. Laut Satzung wurde festgelegt, dass Einfriedungen nicht höher als 1,20 Meter sein dürfen und nur aus Holzzäunen mit senkrechter Lattung, Metallzäunen oder Maschendrahtzäunen bestehen dürfen.
Sichtschutzelemente mit einer Höhe von 2,00 Meter dürfen nur an bzw. zwischen den Terrassenflächen verwendet werden. Als Material ist Holz bzw. Stahl zu verwenden. Um die Durchlässigkeit für Kleintiere zu gewährleisten sind Einfriedungen ohne Sockel auszubilden.

Für die Errichtung wird eine Befreiung von der Höhe und Material des Sichtschutzzaunes benötigt. Nachbarunterschriften wurden nicht erteilt.

Erster Bürgermeister Eder teilt mit, dass normalerweise eine Grenzbebauung mit 9 Meter zulässig ist, hier aber 18 Meter bereits bebaut sind.  Die Sichtschutzwand steht schon. Da keine Nachbarunterschriften vorliegen kann die Gemeinde keine Zustimmung in Aussicht stellen.

Gemeinderätin Kratzer teilt mit, dass es im Bebauungsplan geschrieben steht, dass wenn eine Terrasse an  eine andere gebaut ist, dass dann Sichtschutzwände bis zu einer Höhe von 2 Meter aufgestellt werden dürfen. Erster Bürgermeister Eder teilt mit, dass es sich dabei um Doppelhäuser handelt.
Gemeinderätin Kratzer entgegnet, dass es im Bebauungsplan nicht auf Doppelhäuser beschränkt ist.

Die Sitzung wurde unterbrochen und Herrn Besser wurde Rederecht erteilt. Er sieht dies ähnlich wie die Gemeinderätin Kratzer. Nach Bayrischer Bauordnung sind 2 Meter erlaubt, da er aber 2,50 Meter bauen möchte, das Grundstück des Nachbarn um 0,50 Meter höheres Niveau hat als seins, wird der Bauantrag benötigt. Die Terrasse des Nachbarn grenzt ebenso an sein Grundstück von wo man ungehindert Einblick in das Schlafzimmer und Bad hat.

Erster Bürgermeister Eder und Gemeinderat Fleischmann schlagen einen Ortstermin vor, da auch bei einem ähnlichen Fall früher schon ein Kompromiss erzielt werden konnte.

Nach eingehender Diskussion des Gremiums wird beschlossen, dass der Bauantrag zurückgestellt und ein Ortstermin zur nächsten Sitzung mit allen Beteiligten  vereinbart wird.

 

 
 



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