Beteiligung Bebauungsplan Nr. 42 "Kreppendorf" der Gemeinde Veitsbronn; Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Die Gemeinde Veitsbronn hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 "Kreppendorf" und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf vom 17.10.2019 beschlossen.
Mit Entwurf vom 02.04.2020 wird nun die erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Gemeinde Tuchenbach beteiligt.
Nähere Informationen zum geplanten Bebauungsplan Nr. 42 "Kreppendorf" können dem als Dateianlage beigefügten Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land entnommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Tuchenbach durch diese Aufstellung nicht betroffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Tuchenbach hat keine Einwände zum Entwurf der erneuten Beteiligung bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 "Kreppendorf" der Gemeinde Veitsbronn.
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