Beteiligung Bebauungsplan Nr. 22 "Gewerbegebiet am Reitweg" der Gemeinde Veitsbronn mit zugehöriger 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes; Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Die Gemeinde Veitsbronn hat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Gewerbegebiet am Reitweg" mit zugehöriger 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes beschlossen.
Mit Entwurf vom 05.12.2019 wird nun die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Gemeinde Tuchenbach beteiligt.
Nähere Informationen zur geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Gewerbegebiet am Reitweg" mit zugehöriger 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes können dem als Dateianlage beigefügten Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land entnommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Tuchenbach durch diese Aufstellung nicht betroffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Tuchenbach hat keine Einwände zum Entwurf der Beteiligung bezüglich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Gewerbegebiet am Reitweg" mit zugehöriger 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Veitsbronn.
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