zu TOP 06 zu TOP 06 B TOP 06 A
öffentlich


Antrag auf Isolierte Befreiung; Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Herr Uwe Schulz und Frau Beate Schulz, Kohlbuck 9 in 90587 Obermichelbach stellen einen Antrag auf isolierte Befreiung wegen Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 257/12 (Kohlbuck 9).

Der bereits bestehende Sichtschutz aus Holz, soll durch einen neuen Sichtschutz aus Holzfeldern mit 2 Meter und Pfosten aus Gabionen-Elementen mit einer Breite von 1 Meter ersetzt werden.
Durch den Geländeverlauf (Bodenabsenkung) soll ein Pfostenelement mit einer Höhe von 2 Meter errichtet werden um eine einheitliche Oberlinie von 1,80 Meter zu
Erreichen.

Die Satzung über Einfriedungen in der Gemeinde Obermichelbach vom 05. Dezember 2016 erlaubt im Gemeindegebiet eine Einfriedung zwischen den Nachbargrundstücken bis zu einer Höhe von 1,80 m.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, einen Sichtschutz mit einer Höhe von 1,80m und einer Überschreitung von einem Element für dieses Grundstück zuzulassen. Es wurden bereits bei anderen Grundstücken solche Sichtschutzzäune errichtet. Es wird deshalb empfohlen, dem Antrag der Familie Schulz zuzustimmen.

Bericht aus der Sitzung:

Herr Funck sprach sich dafür aus, die vorgegebene Höhe von 1,80 Meter der Satzung einzuhalten. Es ist auch möglich eine Einfriedung mit Versatz zu errichten ohne die Höhe zu überschreiten.
Herr Winterbauer stellte anhand der Bilder fest, dass diese Gabionen bereits stehen. Es wird auch vermutet, dass es sich hier eventuell um Nachbarschaftsstreitigkeiten handelt, da nicht alle Unterschriften im Antrag vorhanden sind
Herr Zimmermann erklärte, dass je nach Entscheidung im Beschluss der Sichtschutz umgebaut werden muss, fehlende Unterschriften sind nicht Sache der Verwaltung.
Wenn ein Nachbar nicht Unterschreibt, behält er sich das Recht vor gegen den Bauantrag vorzugehen. Ein Anwesender Besucher meldete sich mit bitte um Wortmeldung. Herr Zimmermann erklärte, dass es sich um einen der Nachbarn handelt und so nur seine Stellungnahme angehört werden könne. Nach Meinung von Herrn Zimmermann sollten aber alle Parteien angehört werden, der Bauausschuss erteilte dem Gast daher keine Wortmeldung. Laut Herrn Zimmermann wurden nach Prüfung in diesem Gebiet schon mehrere Befreiungen dieser Art erteilt.
Herr Schepp fragte nach, ob man die Satzung aufhebt und die anderen Sichtschutzwände auch wirklich befreit wurden sind. Herr Zimmermann erklärte, dass wenn man schon mehrmals befreit hat auch die weiteren Anträge dieser Art befreien sollte. Erst 2019 wurde so eine Befreiung im Gemeindegebiet genehmigt.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 "Pfefferloh Teil 1" und der Einfriedungssatzung der Gemeinde Obermichelbach in Bezug auf die Höhe von 2 Metern der Einfriedung.

Es wird eine Befreiung erteilt für die Höhe der Einfriedung mit Gabionen-Säulen, hierbei darf eine Höhe von 1,80 Meter über Gelände nicht überschritten werden.



Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



nach oben
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25 · 90587 Obermichelbach · Tel.: 0911 99755-0 · info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung