Herr Karl von Kameke und Frau Sabine von Kameke, Burgstallweg 7 in 91058 Erlangen, beantragen auf dem Grundstück Flur-Nr. 214/22 Buchenstraße 15 in 90587 Obermichelbach den Neubau zweier Einfamilienhäuser Haus 1 mit Einliegerwohnung im Dachgeschoss und 3 Stellplätzen, sowie Haus 2 mit zwei Carports. Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.1 "Obermichelbach Süd Teil 1".
Für das Bauvorhaben wird eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung einer Außentreppe beantragt. Die Treppe ragt 4,01 m x 1,00 m über das Baufenster und wird in Stahloptik errichtet. Die Treppe befindet sich in der Mitte des Grundstücks.
Aus Sicht der Verwaltung, kann der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze zugestimmt werden.
Der Bauauschuss Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag auf Neubau zweier Einfamilienhäuser Haus 1 mit Einliegerwohnung im Dachgeschoss und 3 Stellplätzen, sowie Haus 2 mit 2 Carports auf Flur-Nr. 214/22 (Buchenstraße15) gemäß § 36 BauGB.
Die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung einer Außentreppe wird erteilt.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |