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öffentlich


Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit 4 Wohneinheiten; Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Herr Hans-Peter Rotter beantragt auf dem Grundstück Flur-Nr. 732/3 Traubenweg 18 in 90587 Obermichelbach/OT Rothenberg den Neubau eines Doppelhauses mit 4 Wohneinheiten.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rothenberg Nr.1 "Rothenberg-Süd" (neu Rothenberg 3).
 
Für das Bauvorhaben wird eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze beantragt. Durch die Errichtung von zwei Balkonen vor dem westlichen und östlichen Gebäudebereich wird diese mit einer Tiefe von 1,2 m und einer Länge von 5,0 m überschritten (siehe Grundriss). Auf Grund der Schaffung der notwendigen Stellplätze im nördlichen Grundstücksbereich ist es nicht möglich, dass Gebäude weiter nach Norden zu schieben.

Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Obermichelbach sind 8 Stellplätze notwendig, im Plan sind aber nur 4 Stellplätze eingezeichnet, der Bauantrag wird zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Fürth weitergeleitet.

Bericht aus der Sitzung:

Herr Zimmermann weist darauf hin, dass es sich diesem Bauantrag um den ersten Antrag nach neuem Bebauungsplan handelt. Es wird empfohlen kein Einvernehmen für die Befreiungen zu erteilen, es soll sich an den neuen Bebauungsplan gehalten werden.
Frau Bohn erwähnte, dass solche Mehrfamilienhäuser nicht gewünscht sind.

 

Beschluss:

Der Bauauschuss Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit 4 Wohneinheiten auf Flur-Nr. 732/3 gemäß § 36 BauGB.

Der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze wird nicht zugestimmt.
Das Landratsamt Fürth wird darauf hingewiesen, die Anzahl der geplanten Stellplätze, aufgrund der gemeindlichen Stellplatzsatzung, zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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