Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses in ein 3-Familien-Wohnhaus; Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Herr Markus Benke und Frau Marion Benke, Hauptstraße 22a, in 90587 Tuchenbach, beantragen den Umbau eines Wohnhauses zu einem 3 Familien-Wohnhaus, auf Fl./Nr. 30 (Hauptstraße 22a). Für den Bauantrag wird eine Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art.63 BayBO gestellt.
Das Grundstück Fl. Nr. 30 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Da städtebaulich dem Antrag nichts entgegensteht, kann der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt werden.
Der Antrag wird zur weiteren Prüfung zur Befreiung von der Abweichung des Abstandsflächenrecht nach Art.63 BayBO auf Fl./Nr. 30 an das Landratsamt Fürth weitergeleitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau eines Wohnhauses zu einem 3 Familien-Wohnhaus auf Flur-Nr. 30, Hauptstraße 22, in 90587 Tuchenbach gemäß § 36 BauGB.
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