Mit Schreiben vom 24.06.2020 stellten die Gemeinderatsmitglieder Kratzer und Krück einen Antrag auf Überprüfung der Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Tuchenbach.
Nach Art. 30 GO überwacht der Gemeinderat die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Da das Überwachungsrecht dem Gemeinderat als Kollegialorgan zusteht, bedarf es zu seiner Geltendmachung zunächst eines Gemeinderatsbeschlusses.
Der Gemeinderat wird um Beschlussfassung gebeten.
Gemeinderätinnen Kratzer und Krück stellten fest, dass einige Bäume die in der grünordnerischen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 11 stehen, nicht gepflanzt wurden. Erster Bürgermeister Eder entgegnet, dass Bäume aber auch Büsche an den von den Gemeinderätinnen Kratzer und Krück erwähnten Stellen gepflanzt wurden, diese jedoch wieder eingegangen sind. Teilweise konnten Sie nicht gepflanzt werden weil eine Strom- und Telefonleitung im Erdreich liegt oder die Grundstücke noch nicht bebaut waren und abgewartet wurde bis die Baumaßnahmen abgeschlossen waren. Auch machte der Erster Bürgermeister Eder darauf aufmerksam, dass an dem Radweg nach Obermichelbach 4 Bäume geplant waren, die Gemeinde aber 56 Bäume gepflanzt hat. Es wurden auch Ausgleichsflächen angelegt, bei denen mehr Bäume gepflanzt wurden als gefordert waren, und eine Blumenwiese angesät.
Gemeinderätin Kratzer möchte diese Aussagen schriftlich erhalten, da sie diese überprüfen möchte.
Gemeinderat Fleischmann schlug vor, dass die fehlende Bepflanzung nachgeholt werden kann. Ein Ansatz im Haushalt ist dafür vorhanden.