Bauantrag (Tektur) zur Errichtung von Dachgauben sowie einer Terrassenüberdachung mit Dachterrasse auf Fl.Nr. 254/37; Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Herr Boban Zivkovic und Frau Rada Zivkovic Hormersdorfer Straße 4, in 90587 Obermichelbach, beantragen die Errichtung von Dachgauben sowie einer Terrassenüberdachung mit Dachterrasse.
Die Errichtung des Hauses wurde bereits 2002 genehmigt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Pfefferloh Teil II".
Die Dachgauben sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig, wenn sie sich in Art und Form dem Hauptdach anpassen. Sie dürfen sich in der Summe ihrer Länge auf max. 3/5 der Gebäudelänge erstrecken. Bei einer Breite von 2 Meter je Dachgaube, wird der Wert nicht überschritten.
Die Terrassenüberdachung mit Dachterrasse hat eine Abmessung von 10 x 4 Meter, hierbei werden keine Baugrenzen überschritten.
Beschluss:
Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben sowie einer Terrassenüberdachung mit Dachterrasse auf Fl.Nr. 257/37 gemäß § 36 BauGB.
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