Bauantrag zum Neubau einer Feldscheune über einem bestehenden Fahrsilo auf Fl.Nr. 285; Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Herr Herbert Popp, Burgstallstraße 2 in 90587 Obermichelbach, stellt einen Bauantrag zum Neubau einer Feldscheune über einem bereits bestehenden Fahrsilo auf der Flur-Nr. 285 der Gemarkung Obermichelbach. Das bestehende Fahrsilo befindet sich Richtung "Aussiedlerhof Popp" am Kriegenbrunner Weg.
Die Flur-Nr. 285 befindet sich im Außenbereich und es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben. Nach § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 1, ist das Vorhaben zulässig, da es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Der Bauantrag wird zur weiteren Prüfung an die Bauabteilung des Landratsamt Fürth weitergeleitet.
Beschluss:
Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Neubau einer Feldscheune auf Flur-Nr. 285 gemäß § 36 BauGB.
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