Herr Andreas Müller, Am Vogelherd 1 in 90587 Obermichelbach stellt einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohngebäuden auf Fl.Nr. 807/11.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rothenberg 1 (Süd). Dieser Bebauungsplan soll aufgehoben werden und durch den Bebauungsplan "Rothenberg 3 - Süd/West" ersetzt werden. Es fehlt lediglich nur noch der Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung des Beschlusses, zu seiner Gültigkeit.
Bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplans "Rothenberg 3 - Süd/West" und während des Verfahrens hat man sich zu dem Grundstück Fl.Nr. 807/8 und 807/11 Gedanken gemacht und die Baugrenze erweitert um eine weitere Bebauung an dieser Stelle zu ermöglichen. Den Gemeinderäten lag damals schon eine formlose Anfrage zur Bebauung an dieser Stelle vor, weshalb man sich für die Möglichkeit der Nachverdichtung an dieser Stelle entschied.
Die Kosten für die Erschließung (Zufahrt, Wasser, Abwasser, Telekom) haben die Antragssteller zu tragen. Im Bebauungsplan ist ein privater Eigentümerweg vorgesehen.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Vorbescheid deshalb das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
Der Bauausschuss Obermichelbach stellt für den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohngebäuden auf Fl.Nr. 807/11 sein Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht. Die Kosten für die Erschließung (Zufahrt, Wasser, Abwasser, Telekom) haben die Antragssteller zu tragen.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |