Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum auf Fl.Nr. 413/4; Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Die Eheleute Christina und Fabian Fleischmann, Ringstraße 3, 90587 Tuchenbach stellen einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum auf Fl.Nr. 413/4.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, weshalb § 34 BauGB Anwendung findet.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und deshalb kann dem Vorhaben das Einvernehmen erteilt werden. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Der Gemeinderat Fabian Fleischmann nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum auf Fl.Nr. 413/4 gemäß § 36 BauGB.
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