Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Schlachtraums in einen Milchverarbeitungsraum auf Fl.Nr. 27 (Hauptstraße 30); Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Der Antragssteller Heinz Helm plant die Umnutzung eines nicht mehr genutzten Schlachtraums in einen Milchverarbeitungsraum mit einer Größe von 3,30 m x 2,60 m auf Fl.Nr. 27. Geplant sind kleinere bauliche Veränderungen im Innenbereich (Fließen, Decke, Austausch von Fenstern und Türen). Veränderungen im Außenbereich sind nicht geplant.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 34 BauGB.
Aus Sicht der Verwaltung steht der geplanten Nutzungsänderung nichts entgegen, da äußerlich keine baulichen Veränderungen erwartet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Tuchenbach stellt für die geplante Nutzungsänderung eines Schlachtraums in einen Milchverarbeitungsraum auf Fl.Nr. 27 sein Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.