Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 75/1 (Am Nußgraben 31); Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Familie Nautsch stellt eine Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses und der damit einhergehenden Überschreitung der Baugrenze im südlichen Teil des Grundstücks.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. IV "An der Veitsbronner Straße".
Im Erdgeschoss soll an der nord-östlichen Seite ein Wintergarten angebaut werden. Die Wohnung im Untergeschoss soll nach Osten und Süden um ca. 3,75 m erweitert werden. Da das geplante Vorhaben die Baugrenze im südlichen Teil des Grundstücks überschreitet, ist eine Befreiung notwendig.
Da sich das Nachbargrundstück um Süden ebenfalls im Besitz der Familie befindet, sind nachbarschaftliche Interessen nicht beeinträchtigt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Bauvoranfrage das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Tuchenbach stellt für die Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses und der einhergehenden Überschreitung der Baugrenze im südlichen Teil des Grundstücks sein Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht.
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