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öffentlich


Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Tuchenbach; Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Fertigteilgarage zur Verwendung als Fällmittelstation auf Fl.Nr. 106; Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Die Gemeinde Tuchenbach stellt bezüglich der Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Tuchenbach einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Fertigteilgarage zur Verwendung als Fällmittelstation auf Fl.Nr. 106.

Das Grundstück der Kläranlage befindet sich im Außenbereich.

Ein Vorhaben im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Abwasserwirtschaft dient.

Alle drei Voraussetzungen sind gegeben, weshalb die Errichtung der Fertigteilgarage zur Verwendung als Fällmittelstation zulässig ist. Zudem ist diese Errichtung weiterhin zur Gesamtmaßnahme "Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Tuchenbach" zuzurechnen.

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Tuchenbach erteilt zum vorliegenden Antrag der Gemeinde Tuchenbach auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Fertigteilgarage zur Verwendung als Fällmittelstation auf Fl.Nr. 106 sein Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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