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öffentlich


Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf Fl.Nr. 254/46 (Greifensteine 8a); Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Herr Johannes Ederer Greifensteine 8 A in 90587 Obermichelbach, beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Obermichelbach Nr. 7 "Pfefferloh Teil 2" zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,80 Meter, auf einer Länge von max. 4,80 Meter. Die Überschreitung betrifft die Grundstücksgrenze zum Nachbarn im öffentlichen Bereich des Vorgartens, hier ist laut Einfriedungssatzung eine Höhe von 1,30 Metern vorgeschrieben.

Die persönlichen Gründe des Antragstellers können im Anhang gelesen werden, sollten aber für eine Entscheidung nicht berücksichtigt bzw. nicht in der öffentlichen Sitzung angesprochen werden.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt kein Einvernehmen zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 "Pfefferloh Teil 2" zur Einfriedungssatzung der Gemeinde Obermichelbach in Bezug auf die Höhe von 1,80 Meter der Einfriedung mit einer max. Länge von 4,80 Meter.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
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