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öffentlich


Antrag auf Befreiung der eingeschränkten Bebauungshöhe auf dem Lärmschutzwall auf Fl.Nr. 197/82 (Eichenstraße 35 A); Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Herr Horst Waedt, Eichenstraße 35 A in 90587 Obermichelbach, beantragt auf Flur-Nr. 197/82 (Eichenstraße 35 A) eine Befreiung der Bebauungshöhe für den Lärmschutzwal zur Kreisstraße FÜ 17.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Obermichelbach Nr. 5 "Obermichelbach Süd 2" Die Bebauungshöhe für bauliche Anlagen darf laut Festsetzungen des Bebauungsplans eine Höhe von 2,50 über dem natürlichen Gelände nicht überschreiten. Beantragt wird eine Erhöhung auf 4,00 Meter.
Der Lärmschutzwall zählt nicht zum natürlichen Gelände

Da sich das Landratsamt bereits mit der Bebauung im rückwärtigen Grundstücksteil beschäftigt hat, schlägt die Verwaltung vor das Vorhaben zur Prüfung an das Landratsamt weiterzuleiten.
Eine Zustimmung zur Befreiung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht erteilt werden.


Bericht aus der Sitzung:

Es wurde angemerkt das der Beschlussvorschlag geändert werden muss, die Gemeinde darf die Befreiung laut Bauausschuss nicht erteilen, sondern nur das Einvernehmen.
Das erteilen einer Befreiung hat das Landratsamt zu entscheiden laut Bauausschuss.

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt für die Flur-Nr. 197/82 kein Einvernehmen für die geplanten Maßnahmen und beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 "Süd Teil 2" im Bezug auf die Überschreitung der Bebauungshöhe.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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