Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bungalows auf Fl.Nr. 271/24 (Kirchenweg 32); Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Herr Rolf Tiemann Kirchenweg 32 in 90587 Obermichelbach, stellt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines L-Bungalow mit Pultdach auf Flur-Nr. 271/24 (Kirchenweg 32). Es soll ein Abstand von 3 Meter zur Straßenseite eingehalten.
Eventuell ist eine Grenzbebauung zum Nachbargrundstück angedacht.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Obermichelbach Nr. 2 "Obermichelbach-West". Das Vorhaben liegt Außerhalb der Baugrenze vom Bebauungsplan. Es wurden keine Abmessungen des Bauvorhabens angegeben.
Die Bauvoranfrage wird zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Fürth weitergeleitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage auf Errichtung eines L-Bungalow mit Pultdach auf Flur-Nr. 271/24 gemäß § 36 BauGB.
Die Bauvoranfrage wird zur weiteren Prüfung der Genehmigungsfähigkeit an das Landratsamt Fürth weitergeleitet.
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