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öffentlich


Antrag auf Ablösung eines Stellplatzes für das Grundstück Fl.Nr. 197/87 (Eichenstraße 37); Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Die Antragstellerin hat im Jahr 2020 einen Antrag auf Unterkellerung der Garage und Nutzungsänderung Kellerräume in eine Physiotherapiepraxis auf dem Grundstück Fl.Nr. 197/87 (Eichenstraße 37) gestellt.

Nach fachtechnischer Überprüfung des vorgelegten Stellplatznachweises hat das Landratsamt Fürth mit Schreiben vom 02.08.2021 (442-BV-524-2020-Schle) einen weiteren Stellplatz gefordert.

Die Antragstellerin legt dar, dass diese Aufforderung nur unter Schwierigkeiten zu erfüllen sei. Es müssten weitere Flächen versiegelt werden und der Gehsteig abgesenkt werden. Sie ist der Ansicht, dass die erforderliche Anzahl der Stellplätze für den Praxisbetrieb immer gegeben war. Zwei Stellplätze vor der Garage werden regelmäßig u.a. von ihrer Mitarbeiterin genutzt. Patienten parken bevorzugt direkt vor der Türe. Sie geht davon aus, dass das unter den gegebenen baulichen Umständen auch weiter so sein wird. Sie sieht einen real dringend benötigen Stellplatz nicht. Ein zusätzlicher dritter Stellplatz würde vermutlich kaum genutzt werden und gleichzeitig weitere Flächen versiegeln.

Sie beantragt daher die Ablösung eines Stellplatzes von der Gemeinde Obermichelbach.

Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, einen Ablösevertrag abzuschließen. Der Bauherr müsste die Kosten für die Herstellung des notwendigen Stellplatzes in angemessener Höhe übernehmen. Diesen Ablösebetrag muss die Gemeinde zweckgebunden verwenden. Der Geldbetrag muss u.a. für die Herstellung zusätzlicher Stellplätze oder für die Instandhaltung bereits bestehender Stellplätze verwendet werden.

In der geltenden Stellplatzsatzung vom 12.09.2018 ist eine Stellplatzablösung nicht geregelt. Bisher wurde in der Gemeinde Obermichelbach noch kein Vertrag zur Ablöse eines Stellplatzes abgeschlossen.

Die Verwaltung ist daher für die Ablehnung des Antrages.

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach beschließt den Antrag auf Ablösung eines Stellplatzes von der Eigentümerin für das Objekt mit der Fl.Nr. 197/87 (Eichenstraße 37) abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach-Tuchenbach
Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
Tel.: 0911 99755-0
E-Mail: info@vg-obermichelbach-tuchenbach.de
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