Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Fl.Nr. 821/28/29/27/12 (Weinbergstraße 26 A); Beratung und Beschluss
Sachvortrag:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhaues auf Fl.Nrn. 821/28/29/27/12 (Weinbergstraße 26/26A).
Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses wurde bereits (gleicher Antragsteller) auf dem gleichen Grundstück im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rothenberg 3 - Südwest.
Mit der Terrassenfläche von ca. 22 m² wird die Baugrenze überschritten. Die jeweiligen Maße und Flächen sind in der Grundrisszeichnung dargestellt. Die Terrasse soll dabei mittels Pflasterbelag bzw. Dielenboden belegt werden. Für den Teil der Baugrenzüberschreitung durch die Terrasse ist eine Befreiung notwendig. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Der Bebauungsplan Rothenberg 3 - Südwest wurde 2020 erlassen. Die Festsetzungen müssen daher eingehalten werden und Befreiungen werden nicht erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben nicht zugestimmt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss Obermichelbach beschließt daher das gemeindliche Ein-vernehmen zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rothenberg- Südwest zur Überschreitung der Baugrenze von ca. 22 m² auf Fl.Nr. 821/28/29/27/12 (Weinbergstraße 26 A) nicht zu erteilen.
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