Der Antragsteller hat bereits im 02/2020 eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Pferdeweide mit mobiler Heuraufe und mobilen Weidezelt gestellt. Die Genehmigungsfähigkeit wurde durch das Landratsamt Fürth am 03.11.2020 (442-B-89-2020-Schle) beschieden.
Das angesprochene Grundstück liegt im Außenbereich.
Die Weide dient als Auslauf zur temporären, teils ganzjährigen Nutzung für bis zu 4 Pensionspferde. Die Widerristhöhe der Pferde ist ca. 1,45 bis 1,63 m, im Mittel wird von 1,60 m ausgegangen. Die eigentliche Unterbringung der Pferde erfolgt am Hof des Antragstellers, der Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Kuhstalls wurde bereits im 09/2019 beantragt.
Seitens des Veterinäramtes gab es im Bescheid Anforderungen, die folgendermaßen umgesetzt werden: Zaunhöhe über Grund 0,75 m x Widerristhöhe = 0,75 x 1,60 = 1,20 m. Gebaute Zaunhöhe beträgt etwa 1,70 m. Querabgrenzung alle 40 bis 70 cm, ausgeführt sind 4 Querabgrenzungen mit ca. 42 cm Abstand. Der Zaun ist ein mobiler Weidezaun als Stahlpfosten mit Querabgrenzungen als Elektrozaun.
Als Unterstand gibt es ein mobiles Weidezelt, Rohrrahmen-Konstruktion mit Plane als Dach und Seitenwände. Forderung zur Unterstandsfläche ist 2x je Pferd, 1,6 x 1,6 x 2 = 5,12 m²/Pferd ca. 21 m² für 4 Pferde. Im Bereich der Heuraufe (Stahlkonstruktion mit Wellblechdach) wird die Standfläche mit lose verlegten Padockplatten belegt, um den Pferden einen trockenen Stand zu ermöglichen.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.
Der Bauausschuss Obermichelbach beschließt zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Pferdeweide mit mobiler Heuraufe und mobilen Weidezelt auf Fl.Nr. 773 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |