Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 727/22 (Rebenweg 3).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rothenberg 3 - Südwest.
Die Antragstellerin beantragt eine Abweichung vom Bebauungsplan bezüglich einer Überschreitung der Baugrenze.
Um einen passablen Grundriss im Dachgeschoss zu erhalten, ist eine Breite von 7,00 Metern erforderlich. Damit wird die Baugrenze mit insgesamt 7 m² überschritten.
Die geringe Überschreitung der Baugrenze ergibt sich aus den räumlichen Beschränkungen im Osten durch die Garage, im Süden durch das bestehende Wohnhaus und im Westen durch die Abstandsfläche. Nachbarn werden durch diesen Anbau nicht beeinträchtigt.
Der Bebauungsplan Rothenberg 3 - Südwest wurde 2020 erlassen. Die Festsetzungen müssen daher eingehalten werden und Befreiungen werden nicht erteilt.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben nicht zugestimmt werden.
Der Bauausschuss Obermichelbach beschließt das gemeindliche Einvernehmen in Bezug auf Überschreitung der Baugrenze für die Errichtung eines Einfamilienhauses an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Flur-Nr. 727/22 gemäß § 36 BauGB nicht zu erteilen.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |