Die Eigentümerin des Grundstücks Flur-Nr. 213/11 (Gewerbegebiet Süd 3) stellt einen Antrag auf isolierte Befreiung bezüglich Überschreitung der Baugrenze. Es handelt sich hierbei um die Errichtung eines Carports an eine bestehende Gewerbehalle.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 "Veitsbronner Straße Teil II".
Um die Dachneigung der bestehenden Gewerbehalle fortzuführen, ist das vorgesehene Carport mit die im Bebauungsplan vorgegebenen 3 Meter etwas höher an der Grundstücksgrenze (3,20 m + Neigung auf 3,4 m).
Um die vorhandenen Fundamente der bestehenden Gewerbehalle einzubinden, wird das Carport in der Grenzbebauung mehr als 9 m (neu vorgesehen ca. 10,30 m) betragen.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Antrag erteilt werden.
Aus der Sitzung
In der Ladung wurde vergessen, die entsprechenden Unterlagen beizufügen. Der Bauausschuss beschließt unter Vorbehalt die Befreiung zu erteilen. Die Unterlagen werden nachgereicht und sollen dann noch Bedenken bestehen, wird der Tagesordnungspunkt zurückgestellt.
Der Bauausschuss Obermichelbach beschließt die Befreiung der Festsetzung in Bezug auf Überschreitung der Baugrenze für die Errichtung eines Carports an eine bestehende Gewerbehalle auf Flur-Nr. 213/11 zu erteilen.
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 7 |