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öffentlich


Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 713/1 (Ringweg 13 A); Beratung und Beschluss



Sachvortrag:

Die Antragsteller planen einen Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 713/1 (Ringweg 13 A).

Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan im Innenbereich.

Bei der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses hat der Gemeinderat sein Einvernehmen in Aussicht gestellt. Auch das Landratsamt hat mit Schreiben vom 04.08.2021 mitgeteilt, dass die geplante Errichtung des Wohnhauses grundsätzlich zulässig ist und dass bei Überschreitung der Abstandsflächen eine Abstandsflächen-übernahmeerklärung vorzulegen ist.

Das Bauvorhaben bedarf einer Abstandsflächenübernahme auf der Westseite zum gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 714 von einer Fläche von ca. 3,58 m² durch die Gemeinde Obermichelbach. Dieser Abstandsflächenübernahme hat der Gemeinderat Obermichelbach in der Gemeinderatssitzung vom 20.09.2021 zugestimmt.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da sich der Neubau in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss Obermichelbach erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 713/1 (Ringweg 13 A) gemäß § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 



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Vacher Straße 25, 90587 Obermichelbach
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